Hamburg (dpa/tmn) – Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus, wenn ein Ehepartner verstirbt? Und wer kann laufende Kosten wie Miete und Co decken – und das vielleicht auch noch für die studierenden Kinder?
Für solche Fälle können Verbraucherinnen und Verbraucher über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Mit der Police können sie gewährleisten, dass Hinterbliebene im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam.
Die Risikolebensversicherung zahlt dabei im Todesfall während der Laufzeit die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag benannten Begünstigten aus, so der BdV.
Welche Variante passt zu uns?
Wichtig ist, sich vor einem Abschluss zu informieren, welche Variante einer Risikolebensversicherung zu den eigenen Bedürfnissen passt. Laut BdV können Verbraucher zum Beispiel zwischen einer klassischen Versicherung mit konstanter Summe oder einer mit fallender Summe wählen. Letzteres bietet sich unter Umständen zur Tilgung eines Darlehens an. Entscheiden müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auch, ob sie zwei separate Verträge oder einen gemeinsamen Vertrag abschließen wollen.
Für die Berechnung der Versicherungssumme sollten alle relevanten Verpflichtungen berücksichtigt werden, etwa Kredite, laufende Lebenshaltungskosten oder der Unterhalt der Kinder. Ratsam sei es auch, die Inflation und mögliche künftige Veränderungen im Leben zu berücksichtigen. Unter Umständen lässt sich die Summe später anpassen.
Antrag: Gesundheitsfragen korrekt beantworten
Herausfordernd können auch sogenannte Gesundheitsfragen sein, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Zuge des Antrags beantworten müssen. Hier kommt es auf vollständige und korrekte Angaben an. Bei falschen Aussagen kann die Versicherung die Zahlung kürzen, verweigern oder sich ganz vom Vertrag lösen.
Hilfreich ist es laut BdV deshalb, sich zum Beispiel vorhandene Leistungs- beziehungsweise Behandlungsdaten bei der Krankenkasse anzufordern. Unter Umständen können auch Ärztinnen oder Ärzte bei der Beantwortung mit passenden Angaben weiterhelfen.
Laufzeit vorausschauend bestimmen
Auch die Vertragslaufzeit sollte zu den individuellen Bedürfnissen passen. Wer Partnerin oder Partner absichern möchte, sollte den Verbraucherzentralen zufolge eine Laufzeit vereinbaren, die mindestens so lang ist, bis zum Beispiel reguläre Rentenansprüche einen möglichen finanziellen Nachteil ausgleichen können. Sollen die Kinder abgesichert werden, sollte die Laufzeit so gewählt werden, dass der Nachwuchs bis dahin im besten Fall finanziell auf eigenen Beinen steht.
Von Kombi-Produkten, die die Risikolebensversicherung mit kapitalbildenden Versicherungen oder Berufsunfähigkeitsschutz verbinden, rät der Bund der Versicherten ab. Sie seien meist teurer und weniger flexibel als separate Verträge.





