2026 bringt frischen Wind in die Welt des Bauens, Wohnens und Sparens: Neue Gesetze, Vorgaben und Förderimpulse nehmen Gestalt an. Welche Neuerungen feststehen, wo sich vermutlich neue Spielräume eröffnen und welche Streitpunkte zum Jahreswechsel offenbleiben, erklärt die Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Milich.
CO₂-Abgabe: Steigende Heizkosten bei Öl und Gas
2026 erhöht sich die CO₂-Abgabe planmäßig weiter auf 55 bis zu 65 Euro pro Tonne CO₂. Betroffen sind vor allem fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Die höhere Abgabe wird sich somit direkt auf die Preise für Kraftstoffe und Heizenergie auswirken.
Schnellerer und günstigerer Wohnungsbau dank Bau-Turbo (?)
Der sogenannte Bau-Turbo soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen. Seit Ende Oktober und bis 2030 befristet können Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Bauvorhaben auch ohne klassischen Bebauungsplan genehmigen. „Ob Genehmigungen für private Bauherren tatsächlich schneller werden, hängt vom Projekt und der kommunalen Praxis ab. Deshalb lohnt sich eine Nachfrage vor Ort“, so Kathrin Milich.
Niedrigere Energiepreise für private Haushalte
2026 werden Verbraucher bei den Energiekosten entlastet. Die Netzentgelte und die Stromsteuer sinken und die Gasspeicherumlage entfällt. „Ein typischer Vier-Personen-Haushalt kann ab dann bis zu 70 Euro im Jahr bei den Stromkosten sparen“, ergänzt Kathrin Milich (∅ Jahresverbrauch Strom: 4.650 kWh).
Immobilienerwerb: Bessere Förderkonditionen für Familien
Die KfW-Förderung „Jung kauft Alt“ unterstützt junge Familien beim Kauf älterer Bestandsimmobilien – bislang mit der Auflage, diese binnen viereinhalb Jahren auf Effizienzhaus 70 EE-Niveau zu sanieren. Seit dem 23. Oktober 2025 genügt jedoch eine weniger aufwändige Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE im gleichen Zeitraum. Gleichzeitig wurde der Endkundenzinssatz gesenkt: von 1,71 auf 1,12 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von 35 Jahren und zehnjähriger Zinsbindung.
Diese Zinsverbesserung gilt auch für das Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“, das den Neubau und den Ersterwerb energieeffizienter Immobilien durch Familien mit kleinen und mittleren Einkommen fördert.
Wiederauflage des Förderprogramms zum altersgerechten Umbau
2026 kehrt die Bundesförderung für den altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau von Wohnraum zurück. „Wer die Förderung nutzen möchte, sollte zügig einen Antrag stellen, denn die KfW-Förderung war in der Vergangenheit sehr gefragt“, empfiehlt die Expertin.
Um den Neubau anzukurbeln, legt die Bundesregierung mit der EH55-Förderung im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) 297/298 eine weitere Förderung neu auf. Dafür stehen einmalig 800 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wird ab dem 16. Dezember 2025 – solange Mittel vorhanden sind.
Die zinsverbilligten KfW-Kredite können für Neubauten beantragt werden, die nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses benötigen. Voraussetzung ist, dass das Bauprojekt bereits genehmigt ist oder die zuständige Baubehörde Kenntnis vom Vorhaben hat, wenn der Antrag gestellt wird. Zudem muss die Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Wichtig: Mit den Bauarbeiten darf erst ab dem Förderstart begonnen werden.
Wie steht es um das „Heizungsgesetz“ und die Sanierungsförderungen?
Wer sich Klarheit bei den staatlichen Sanierungs- und Heizungsförderungen sowie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhofft hat, muss sich weiter gedulden. Eine komplette Abschaffung des GEG – umgangssprachlich oft als „Heizungsgesetz“ bekannt – ist unwahrscheinlich, aber eine Reform ist geplant – und damit auch Anpassungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Fest steht: Das Förderbudget soll 2026 auf 11,9 Milliarden Euro sinken (2025: 16,5 Mrd. Euro). Großzügigere Förderungen sind daher nicht zu erwarten. Für Immobilienbesitzer bedeutet das: „Wer eine konkrete Maßnahme plant, sollte nicht abwarten, sondern die aktuellen Fördermöglichkeiten nutzen und rasch einen Antrag stellen“, rät Milich. Künftig dürfte die BEG stärker auf einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster- und Heizungstausch setzen. Welche Maßnahmen genau gefördert werden, ist jedoch noch offen. Ebenfalls unklar bleibt die Struktur der Programme.
Einspeisevergütung für private PV-Anlagen vor dem Aus?
Die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für private Photovoltaikanlagen ist bislang lediglich angekündigt. Bis ein Beschluss vorliegt, kann es noch dauern. Eine solche Änderung würde erst durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) rechtskräftig – möglich im Laufe des Jahres 2026. Klar ist: Für bestehende Anlagen bleibt alles wie bisher. „Ist der Antrag auf EEG-Vergütung einmal genehmigt, bekommt man sie 20 Jahre lang“, klärt Kathrin Milich auf. „Ein Wegfall der EEG-Förderung würde sich daher nur auf Anlagen auswirken, die nach einer Gesetzesänderung installiert werden.“
Gebäudetyp E und EPBD: Weichenstellung für die Zukunft des Bauens
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung am Gebäudetyp E, der ein einfacheres und günstigeres Bauen durch vertraglich vereinbarte Abweichungen von heutigen Baustandards ermöglichen soll. Ein Gesetzentwurf wird bis Ende 2026 erwartet. Zum anderen muss Deutschland bis Mai 2026 die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht überführen, wodurch die Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaverträglichkeit voraussichtlich steigen werden.
Es zeigt sich: „Das Jahr 2026 setzt neue Wegmarken. Auch wenn noch nicht alle Entscheidungen gefallen sind, bewegt sich viel. Für Eigentümer, Bauherren und Sparer heißt das: Wer gut informiert ist und frühzeitig handelt, verschafft sich Planungssicherheit und spart am Ende bares Geld“, fasst Kathrin Milich zusammen.






