Schlussplädoyer der Anklage: Combs beging viele Verbrechen

Die Gerichtszeichnung zeigt Sean «Diddy» Combs, der den Eröffnungsplädoyers am ersten Verhandlungstag vor dem Bundesgericht in Manhattan zuhört. (Archivbild)
Die Gerichtszeichnung zeigt Sean «Diddy» Combs, der den Eröffnungsplädoyers am ersten Verhandlungstag vor dem Bundesgericht in Manhattan zuhört. (Archivbild) Foto: Elizabeth Williams/AP/dpa
Sechs Wochen lang hat die Jury im Prozess gegen Rapper Sean Combs rund drei Dutzend Zeugen und Zeuginnen gehört. Jetzt sind in New York die Schlussplädoyers losgegangen – zunächst mit der Anklage.

Im Prozess gegen Sean Combs hat die Anklage dem früheren Rap-Superstar in ihrem Schlussplädoyer unter anderem die Leitung eines «kriminellen Unternehmens» vorgeworfen. «In den vergangenen Wochen habt ihr viel über Sean “Diddy” Combs gelernt», sagte die stellvertretende Staatsanwältin Christy Slavik der Jury vor Gericht in New York, wie US-Medien übereinstimmend berichteten.

«Er ist der Anführer eines kriminellen Unternehmens. Er akzeptiert keinen Widerspruch und jetzt kennt ihr die vielen Verbrechen, die der Angeklagte mit Mitgliedern seines Unternehmens begangen hat.» Unter anderem zählte Slavik Kidnapping, Brandstiftung, Bestechung, Zwangsarbeit und Sexhandel auf – und erinnerte die Geschworenen daran, dass zwei Frauen ausgesagt hätten, dass Combs sie immer wieder zum Sex mit anderen Männern gezwungen habe.

Combs droht lebenslange Haftstrafe

Die Schlussplädoyers könnten dem Gericht zufolge bis einschließlich Freitag dauern. Nach der Anklage folgt noch die Verteidigung, bevor dann die Jury übernehmen soll. Die zwölf Geschworenen müssen über Schuld oder Unschuld des Musikers entscheiden. Für ihre Beratungen haben sie so viel Zeit, wie sie brauchen – bis zu einem Urteil könnte es also wenige Stunden, oder aber auch viele Tage dauern. Zuvor waren in dem Verfahren in New York rund sechs Wochen lang mehr als 30 Zeugen und Zeuginnen befragt worden.

Der 55 Jahre alte Combs bestreitet sämtliche Anschuldigungen und plädierte auf nicht schuldig. Bei einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. (dpa/cw)

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