Start ins Berufsleben? Einsteiger erhalten wichtiges Papier

Wer zum Start der Ausbildung nicht automatisch einen Versicherungsnummernachweis erhält, kann diesen auch über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse anfordern.
Wer zum Start der Ausbildung nicht automatisch einen Versicherungsnummernachweis erhält, kann diesen auch über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse anfordern. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Am 1. August ist Ausbildungsbeginn. Viele junge Menschen, die zum ersten Mal einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten damit auch ihren Versicherungsnachweis. Falls nicht, sollten sie nachhaken.

Berlin (dpa/tmn) – Viele Jugendliche und junge Erwachsene starten im August ihre Berufslaufbahn. Mit dem Ausbildungsbeginn wird Berufseinsteigern in der Regel automatisch ein Versicherungsnummernachweis zugesandt, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit. Das Dokument enthält wichtige Renteninformationen, wird nur einmal vergeben und ist ein Leben lang gültig. Kommt der Versicherungsnachweis nicht zeitnah ins Haus, sollten Betroffene von sich aus aktiv werden.

Denn alternativ kann das Dokument auch über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse angefordert werden. Gebühren entstehen dabei grundsätzlich keine. 

Gut zu wissen: Laut DRV gibt es Anbieter im Netz, die die Ausstellung des Dokuments als kostenpflichtige Dienstleistung anbieten. Das sei zwar nicht verboten, die Unternehmen müssten aber kenntlich machen, dass sie nicht als Behörde, sondern als private Anbieter handeln.

Fehlerhafte Angaben umgehend korrigieren lassen

Neben der Versicherungsnummer erhält der Ausweis den vollständigen Namen und gegebenenfalls Geburtsnamen, das Ausstellungsdatum sowie das Geburtsdatum, aus dem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Zudem geht aus dem Dokument hervor, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist. 

Die Daten sollten Versicherte unbedingt auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, können die Beiträge für die spätere Rente richtig verbucht werden. Ist ein Fehler enthalten, sollte beim jeweiligen Rentenversicherungsträger umgehend eine Korrektur beantragt werden.

Übrigens: Sollte ein Versicherungsnummernachweis verloren gehen, zerstört oder unbrauchbar werden, kann er über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung erneut beantragt werden. Auch dieser Service kostet nichts. Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte auch online unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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