Startschuss für die nächste Runde: BMWE bereitet Klimaschutzverträge 2026 vor

Qualm steigt aus dem Schornstein einer Fabrik. Laut dem Europäischen Wissenschaftlichen Beirat zum Klimawandel wird zur Erreichung der EU-Klimaziele noch nicht genug getan.
Klimaziel 2040: Weniger Emissionen

Der Weg für die nächste Runde der milliardenschweren Klimaschutzverträge ist frei: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat letzte Woche das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge gestartet. Dieses Vorverfahren ist die zentrale Weichenstellung für Unternehmen, die sich um eine Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Produktionsverfahren bewerben möchten.

Mit den CO2-Differenzverträgen verfolgt die Bundesregierung ein ehrgeiziges Ziel: Sie will energieintensive Schlüsselindustrien wie die Chemie-, Stahl-, Zement- oder Papierbranche bei der Transformation hin zu CO2-armer Produktion unterstützen und so die deutschen Klimaziele in der Industrie erreichbar machen.

Konsultation und Flexibilisierung im Fokus

Im nun angelaufenen Vorverfahren werden die geplanten Förderregeln mit der Industrie diskutiert. Gleichzeitig ist dies die Chance für neue Projekte, sich für die Teilnahme an der Auktion 2026 zu qualifizieren. Das BMWE hat das Förderinstrument im Vergleich zur ersten Runde 2024 nachgebessert. Es sei nun „flexibler, mittelstandsfreundlicher und technologieoffener“ ausgestaltet.

Ein bedeutender Schritt hin zur Technologieoffenheit ist die explizite Öffnung für Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) sowie zur Abscheidung und Nutzung von CO2 (CCU). Diese umstrittenen, aber von vielen Experten als unverzichtbar eingeschätzten Technologien sind damit erstmals förderfähig.

Fristen und Verfahren: So läuft es ab

Unternehmen, die im Gebotsverfahren 2026 ein Angebot abgeben wollen, müssen sich bis zum 1. Dezember 2025 in das Vorverfahren eintragen. Für Unternehmen, die bereits am Vorverfahren im Sommer 2024 teilgenommen haben, reicht eine einfache Bestätigungserklärung. Die detaillierten Verfahrensregeln wurden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das eigentliche Gebotsverfahren soll voraussichtlich Mitte 2025 starten. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über ein wettbewerbliches Auktionsverfahren, um sicherzustellen, dass nur die effizientesten und kostengünstigsten Projekte zum Zuge kommen.

So funktionieren die CO2-Differenzverträge

Das Prinzip der CO2-Differenzverträge ist marktbasiert: Der Staat sichert Unternehmen über einen Zeitraum von 15 Jahren gegen die finanziellen Risiken des Umstiegs ab. Konkret werden die Differenzen zwischen den höheren Kosten der klimafreundlichen Produktion und den schwankenden CO2- sowie Energiepreisen ausgeglichen. Dadurch werden Technologien, die sich am freien Markt heute noch nicht rechnen, wettbewerbsfähig. Unternehmen erhalten so die langfristige Planungssicherheit, die für milliardenschwere Investitionen nötig ist.

„Die CO2-Differenzverträge sind ein zentrales Instrument, um Klimaschutz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zusammenzubringen“, so eine Sprecherin des BMWE. „Wir ermöglichen so Pionierinvestitionen, die sonst nicht getätigt würden.“

Bürokratiearm und ergebnisorientiert

Ein besonderer Vorteil des Instruments ist seine unbürokratische und ergebnisorientierte Ausgestaltung. Der Staat schreibt den Unternehmen nicht vor, wie sie ihre CO2-Emissionen senken sollen, sondern nur, wie viel sie einsparen müssen: 60 Prozent ab dem dritten Jahr und 90 Prozent im letzten Jahr der Laufzeit. Vergütet wird ausschließlich auf Basis der tatsächlich erzielten CO2-Einsparungen.

Durch spezielle Regelungen sollen auch mittelständische Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen eine faire Chance auf eine Förderung erhalten. Ziel ist es, den Markthochlauf neuer Schlüsseltechnologien wie industrieller Wärmepumpen, Wasserstoffanwendungen oder CCS-Anlagen voranzutreiben und von den entstehenden Lerneffekten für die gesamte Volkswirtschaft zu profitieren.

Mit diesem Schritt folgt Deutschland etablierten Vorbildern wie dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden oder Österreich, die bereits erfolgreich Differenzverträge zur Absicherung von Energieerzeugern und Industrieunternehmen einsetzen.

Die endgültige Durchführung des Gebotsverfahrens 2026 steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.

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