Steuerfahnder-Chefin: Influencer oft ohne Steuernummer

Einnahmen aus Social Media, wie Werbeposts oder Affiliate-Provisionen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Einnahmen aus Social Media, wie Werbeposts oder Affiliate-Provisionen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

DÜSSELDORF (dpa-AFX) – Stephanie Thien denkt als Chefin der nordrhein-westfälischen Steuerfahnder und einer Taskforce für Influencer vor allem an ganz normale Menschen:

“Wir können Lieschen Müller doch nicht erklären, warum die im Internet im Luxus schwelgen und bei der Steuer davonkommen. Unser Auftrag ist es, für Steuergerechtigkeit zu sorgen”, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Die “Influencer-Taskforce” hat bundesweit Schlagzeilen gemacht. Aktuell laufen in NRW rund 200 entsprechende Steuerstrafverfahren. Vor kurzem bekam Thiens Behörde noch mal ein Paket mit 6.000 Datensätzen – diese werden jetzt nach Hinweisen auf Steuervergehen geprüft.

Thien unterstehen 1.200 Steuerfahnder. Ein Teil arbeitet in der Taskforce, die sich um die Internet-Promis kümmert: “Es gibt so vieles, was da passiert, womit die Influencer Geld verdienen oder wovon sie einen geldwerten Vorteil haben”, sagt sie. Nur: Versteuert wird davon oft wenig bis nichts – “etliche Content Creator haben nicht mal eine Steuernummer.”

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