Steuervorauszahlungen: Fristen unbedingt einhalten

Bloß nicht aus dem Blick verlieren: Wer die Frist für Einkommensteuervorauszahlungen verschläft, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Bloß nicht aus dem Blick verlieren: Wer die Frist für Einkommensteuervorauszahlungen verschläft, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Wer Einkommensteuervorauszahlungen leisten muss, hat dafür feste Stichtage einzuhalten. Gesonderte Zahlungserinnerungen bekommen Betroffene aber nicht. Wie die Pflicht trotzdem nicht untergeht.

Berlin (dpa/tmn) – Insbesondere Freiberufler, Selbstständige und Vermieter sind dazu verpflichtet, Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten. Aber auch für Beschäftigte und Ruheständler mit Zusatzeinkünften kann das gelten. Die vom jeweiligen Finanzamt festgelegten Zahlungen sind quartalsweise zu den Stichtagen 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.

Diese Fristen zu verschlafen, ist keine gute Idee. Gerade unerfahrenen Vorauszahlenden kann das aber passieren. Denn eine separate Zahlungsaufforderung erhalten Betroffene nicht. Wer Vorauszahlungen leisten muss, sollte sich also selbstständig und rechtzeitig darum kümmern, dass das Geld pünktlich beim Finanzamt eintrifft.

Am besten richtet man einen Dauerauftrag ein. Die Alternative wäre, dem Finanzamt einen Lastschrifteinzug zu erlauben – damit kann dann wirklich nichts schiefgehen. Wer nicht pünktlich zahlt, dem droht schnell ein Verspätungszuschlag.

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