Abwarten lohnt sich – das gilt zumindest im Winter auf der Baustelle. Denn Temperaturen um den Gefrierpunkt können für Bauherren auch deshalb zum Problem werden, weil man viele Baustoffe nur bis zu bestimmten Temperaturen einsetzen und verarbeiten darf. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.
Wer keine Geduld mitbringt, riskiert Schäden durch Frost – so können beispielsweise Risse entstehen, wenn Putze und Estriche nicht ausreichend Zeit zum Aushärten hatten. Dadurch können sich etwa Hohlstellen bilden und die Untergrundhaftung kann fehlen.
Temperaturen dokumentieren
Wichtig zu wissen: Nicht nur die Lufttemperatur ist bei der Verarbeitung der Baustoffe entscheidend, sondern auch die Außen- sowie die Bauteiltemperatur. Deshalb der Tipp vom VPB: Gerade in der Übergangszeit im Bautagebuch stets die Raum- und Außen-Lufttemperaturen dokumentieren, sowie die relative Luftfeuchte im Innenbereich.
Dabei helfen können sogenannte Temperatur-Datenlogger, die man innen und außen verwenden sollte. Diese vergleichsweise preiswerten Geräte überwachen Temperatur und Feuchtigkeit und sammeln die nötigen Kennwerte.
Der Vorteil: Sollten später Mängel auftreten, kann man die mögliche Ursache dafür leichter rekonstruieren. Stellt sich heraus, dass die Baufirma die Baustoffe vorschriftswidrig verwendet, also etwa bei einer zu niedrigen Temperatur verarbeitet hat, muss sie dadurch entstandene Schäden beheben. (dpa/tmn)