Nach längerem Zögern stimmte der ukrainische Präsident Selenskyj einer Absenkung des Reservistenalters zu. Damit könnten zwei weitere Jahrgänge junger Männer zum Kriegsdienst eingezogen werden.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat nach langem Zögern zugestimmt, dass Reservisten bereits ab einem Alter von 25 Jahren eingezogen werden können. Bislang waren es 27 Jahre. Damit ist eine Einberufung von zwei weiteren Jahrgängen für den laufenden Krieg mit Russland möglich. Am Dienstag wurde der entsprechende Eintrag auf der Parlamentsseite veröffentlicht. Selenskyj hatte sich vor der Entscheidung neun Monate Bedenkzeit genommen.
Die Regierung hat nach der noch ausstehenden Publikation der Novelle im Amtsblatt ein halbes Jahr Zeit, diese umzusetzen. Ausgehend von den Geburtenziffern Ende der 1990er-Jahre können dann theoretisch gut 400.000 weitere Männer für den Kriegsdienst eingezogen werden. Parallel dazu wird weiterhin für kommende Woche der Beschluss von verschärften Mobilmachungsregeln erwartet.
Mehrere Monate Bedenkzeit
Das Parlament hatte das Gesetz zum Reservistenalter bereits im Mai vorigen Jahres verabschiedet. Nach der Unterschrift von Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk wurde es im Juni Selenskyj zur Unterschrift vorgelegt. Selenskyj machte jedoch im Dezember geltend, dass er für eine Unterzeichnung noch gewichtige Argumente benötige. Diese Bedenken scheinen nun ausgeräumt worden zu sein.
Die Ukraine wehrt seit über zwei Jahren eine groß angelegte russische Invasion ab. Mit der Verhängung des Kriegsrechts ist Männern im wehrfähigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren die Ausreise mit wenigen Ausnahmen verboten. Eingezogen wurden bisher jedoch nur Männer im Reservistenalter ab 27. Angesichts der schweren Lage an der Front hatte Selenskyj vor dem Jahreswechsel den Zusatzbedarf an Soldaten mit bis zu 500.000 angegeben. Armeechef Olexander Syrskyj erklärte wiederum zuletzt, dass die Zahl doch niedriger sei.
Selenskyj unterzeichnete außerdem ein Gesetz zu einer Anpassung von Tauglichkeitskriterien für den Armeedienst. Zukünftig gibt es demnach nur noch «tauglich» und «untauglich». Vormals als «bedingt tauglich» eingestufte Männer müssen erneut bei der Musterungskommission vorstellig werden. Mit einem dritten Gesetz machte der Staatschef zudem den Weg für ein elektronisches Wehrregister frei. (dpa/ml)