Umgangsrecht: Keine Übernachtung bei Vater mit Drogenproblem

Das Umgangsrecht kann bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit eines Elternteils eingeschränkt werden.
Das Umgangsrecht kann bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit eines Elternteils eingeschränkt werden. Foto: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-tmn
Dass sich Drogenmissbrauch bei getrennten Eltern auf den Umgang mit dem Kind auswirken kann, liegt auf der Hand. Welche Auswirkungen das konkret haben kann, zeigt ein Gerichtsbeschluss.

Berlin (dpa/tmn) – Besteht bei einem Elternteil eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, kann das Umgangsrecht derart eingeschränkt werden, dass eine Übernachtung des Kindes bei dem Elternteil per Gerichtsbeschluss ausgeschlossen wird. 

Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 9 UF 101/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. 

Keine Drogentests vorgelegt, Absprachen nicht eingehalten

Im konkreten Fall teilten sich getrenntlebende Eltern das Sorgerecht für ihren Sohn, der bei der Mutter lebt. Wegen der Drogenproblematik des Vaters war die Kommunikation schwierig. Obwohl er zugesagt hatte, vor Umgangskontakten Drogentests vorzulegen, blieb dies aus. Die Mutter beantragte eine verbindliche Umgangsregelung, da der Vater Absprachen nicht einhielt. 

So ging es vor Gericht. Das gewährte ihm nur alle 14 Tage samstags von 10 bis 17 Uhr Umgang – ohne Übernachtungen, Feiertags- oder Ferienregelung. Grund sei die fortbestehende Suchtproblematik, insbesondere der Konsum von Alkohol und Crystal Meth.

Gefahr der Vernachlässigung bei längerem Umgang

Eine längere oder intensivere Umgangsregelung sei nicht vertretbar, da das Kindeswohl gefährdet sei, so das Gericht. Es bestehe die Gefahr, dass der Vater bei längerem Umgang – etwa bei Übernachtungen – die Bedürfnisse seines Sohns nicht ausreichend wahrnehme. 

Aufgrund seines Drogen- und Alkoholkonsums stelle er möglicherweise die eigenen Bedürfnisse über die des Kindes, heißt es in der Begründung.

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Foto: Nina Ruge

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