US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen

Die US-Regierung wollte eine Trennung vom Webbrowser Chrome durchsetzen. (Archivbild)
Die US-Regierung wollte eine Trennung vom Webbrowser Chrome durchsetzen. (Archivbild) Foto: Andrej Sokolow/dpa
Ein US-Gericht bescheinigte Google ein Monopol bei der Web-Suche. Die Forderungen nach einer Zerschlagung schlug nun fehl. Bis zur endgültigen Klärung des Falls könnten aber noch Jahre vergehen.

Washington (dpa) – Die US-Regierung ist vor einem Gericht in Washington mit der Forderung nach einer Zerschlagung von Google gescheitert. Richter Amit Mehta beschloss, dass der Internet-Riese nicht gezwungen werden soll, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, schrieb er.

Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteil exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini. 

Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren. 

Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche in Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA lehnte der Richter ab.

Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen.

Aktie steigt

An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch für das Papier von Apple ging es um drei Prozent aufwärts.

Vor Gericht war vor gut einem Jahr festgestellt worden, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat – und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem Folgeprozess in Washington ging es nun ab Montag um die Konsequenzen.

Google sprach schon vorab von Berufung

Die Entscheidung könnte zugleich nur ein Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu können.

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