Verbraucherschützer verklagen Airlines wegen Handgepäck-Gebühren

Das Handgepäck kann bei manchen Fluglinien Zusatzkosten verursachen.
Das Handgepäck kann bei manchen Fluglinien Zusatzkosten verursachen. Foto: Sven Hoppe/dpa

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Easyjet und zwei weitere Airlines Klage erhoben wegen aus seiner Sicht “unzulässiger” Handgepäck-Gebühren.

“Ryanair, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht”, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Fluggesellschaften seien verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. “Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht”, kritisierte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen.

“Verbraucher müssen vor Kostenfallen geschützt werden”

In einem ersten Schritt hatte der vzbv zahlreiche Airlines, darunter Ryanair, deswegen abgemahnt. “Gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines haben wir darüber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulässige Gebühren einstreichen und somit Verbraucher täuschen, was die Flugpreise angeht”, sagte Pop. Die EU sollte nach ihren Worten klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck erlassen. Verbraucher müssten vor Kostenfallen geschützt werden. Das Vorgehen des vzbv sei Teil einer europaweiten Aktion.

Easyjet wollte sich zum laufenden Rechtsstreit nicht äußern. Die britische Billigfluglinie setzt vor allem Maschinen des Typs Airbus 320 ein. Sie können bis zu 186 Passagiere befördern, aber haben in den Gepäckfächern nur Platz für etwa 90 Teile. Deshalb verlange man für größere Gepäckstücke eine Gebühr, hieß es aus dem Unternehmen. Seit der Änderung der Handgepäckregeln verlaufe das Boarding effizienter und die Pünktlichkeit sei gestiegen. Wizz Air und Vueling äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht.

Die Verbraucherschützer stützen sich nach eigenen Angaben unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden. (dpa-AFX/wr) 

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