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Vermieter müssen Mietschuldenfreiheit nicht bescheinigen

Verweigert der Vermieter die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, hat der Mieter auch andere Möglichkeiten, um die geleisteten Zahlungen nachzuweisen.
Verweigert der Vermieter die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, hat der Mieter auch andere Möglichkeiten, um die geleisteten Zahlungen nachzuweisen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa
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Haben Sie Ihre Miete bisher zuverlässig gezahlt? Vor einem Umzug wollen neue Vermieter das oft wissen – und wollen eine Bestätigung des bisherigen Vermieters sehen. Der muss aber nicht liefern.

Einkommensnachweise, Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Bevor Mieter einen neuen Mietvertrag unterschreiben können, fordern Vermieter meist allerlei Dokumente ein, um das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzen zu können. Die meisten Dinge können Verbraucherinnen und Verbraucher selbst besorgen. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung müsste allerdings der bisherige Vermieter ausstellen. Betonung auf «müsste» – denn verpflichtet ist er nicht. Darauf weist Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund hin.

Besteht der neue Vermieter auf dieses Dokument, sind Betroffene im Nachteil. Sie können allerdings eine Alternative anbieten: «Weigert sich der Vermieter, die Bescheinigung auszustellen, kann der Mieter in jedem Fall eine Quittung über die von ihm geleisteten Zahlungen verlangen und damit nachweisen, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist», sagt Hartmann. Die Kosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, müssten allerdings die Mieter tragen.

Als Nachweis bieten sich Hartmann zufolge alternativ auch eigene Kontoauszüge an, aus denen neben der Miethöhe auch das Datum der Überweisung hervorgeht. So könne nicht nur nachgewiesen werden, dass die Zahlungen vollumfänglich geleistet wurden, sondern auch, dass das fristgerecht erfolgt ist. (dpa/tmn/wr) 

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