Vermietungsverbot für mindestens 29 Ferienwohnungen auf Sylt

Leere Strandkörbe am Strand vor Westerland (Sylt).
Leere Strandkörbe am Strand vor Westerland (Sylt). Foto: Lea Sarah Albert/dpa

WESTERLAND/FÖHR/HUSUM (dpa-AFX) – In der Debatte um illegale Ferienwohnungen auf Sylt prüft die Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland weiter, ob und welche Ferienwohnungen auf Sylt, den Nachbarinseln und in Tourismusorten auf dem Festland genehmigt sind.

Laut Schätzungen des Kreises Nordfriesland gibt es auf Sylt rund 11.000 Ferienwohnungen. Verlässliche Zahlen zu illegalen Vermietungen lägen nicht vor. “Aus der Gemeinde Sylt und der Gemeinde Wenningstedt-Braderup haben wir gehört, dass eigene überschlägige Ermittlungen von einer Quote von circa 80 Prozent an so nicht genehmigten Nutzungen ausgehen”, teilte Kreissprecher Hans-Martin Slopianka der Deutschen Presse-Agentur mit. Zur Gemeinde Sylt gehören die sieben Ortsteile Westerland, Tinnum, Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch und Rantum.

Im Oktober 2024 liefen nach Kreisangaben 85 Verfahren wegen illegaler Ferienwohnungen auf Sylt. Auf Föhr waren es 16, auf Amrum 20 und in St. Peter-Ording 40. In 29 Fällen auf Sylt wurde die Nutzung untersagt. Aktuellere Zahlen liegen laut Kreis nicht vor.

Gespräche nach Streit um Ferienwohnungen

Im Oktober 2024 hatten sich die Sylter Bürgermeister und Vertreter des Kreises Nordfriesland auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Die fünf Inselgemeinden – Sylt, Wenningstedt-Braderup, Kampen, Hörnum und List – hatten zugesagt, ihre Bebauungspläne im Hinblick auf Ferienvermietung zu überprüfen. Der Kreis prüft diese nun.

Die verstärkten Kontrollen gegen illegale Ferienwohnungen hatten auf Sylt vor rund zwei Jahren begonnen. Ziel ist es, mehr Dauerwohnraum für Sylter zu schaffen und Verstöße gegen das Baurecht zu ahnden. Vertreter der Inselgemeinden berichten zugleich von Verunsicherung in der Tourismuswirtschaft, insbesondere bei Kleinvermietern.

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