Viele deutschsprachige Onlineshops sind für Menschen mit Beeinträchtigungen nicht optimal nutzbar. Woran es besonders mangelt, zeigt eine von der Aktion Mensch veröffentlichten Erhebung zum Thema Barrierefreiheit von Onlineshops.
Demnach fehlt es bei Multimediainhalten oft an Untertiteln und an Gebärdensprachenversionen. So haben nur 17 Prozent der Shops, die solche Inhalte veröffentlicht haben, diese mit Untertiteln und Gebärdensprachenversionen versehen. Ähnlich großer Optimierungsbedarf besteht bei der Tastaturbedienbarkeit. Fehlt diese, können beeinträchtigte Nutzer mitunter schwer erkennen, welches Element gerade ausgewählt ist, was zu Fehlern führen kann. Deutlich besser schaut es dagegen bei sinnvollen und verständlichen Überschriften und bei der Benutzbarkeit von Assistenzsoftware von Drittanbietern aus. Hier erfüllen fast alle Shops die Kriterien für Barrierefreiheit.
Für diese Erhebung haben Aktion Mensch, Stiftung Pfennigparade, BITV-Consult und Google im Jahr 2023 gemeinsam einen Test entwickelt, der die Barrierefreiheit der meistbesuchten Online-Shops überprüft. Bei der Neuauflage der Untersuchung im Jahr 2024 wurde die Methodik weiter verfeinert, um sicherzustellen, dass häufig vorkommende Barrieren stärker in den Fokus gestellt werden. So wurde beispielsweise das Kriterium ausreichender Kontraste gesondert überprüft und das Kriterium der Untertitel für multimediale Inhalte um ergänzende Aspekte erweitert.
Im Jahr 2017 lebten in Deutschland 4.641.000 Menschen mit einer körperlichen Behinderung, 351.000 Menschen mit Blindheit oder einer Sehbehinderung, 318.000 Menschen mit einer Sprach- oder Sprechstörung, Taubheit, Schwerhörigkeit oder mit Gleichgewichtsstörungen, 644.000 Menschen mit einer psychischen Behinderung und 310.000 Menschen mit einer kognitiven Behinderung. Insbesondere diese Menschen profitieren von Barrierefreiheit im Netz. (Quelle: Statista/cw)