Volljährig? In welchen Fällen es weiterhin Kindergeld gibt

Volljährig und ausgezogen: Nur weil der Nachwuchs flügge wird, bedeutet das noch lange nicht zwangsläufig, dass es für diesen keinen Anspruch auf Kindergeld mehr gibt.
Ein Sohn verabschiedet sich von seinen Eltern
Für den Nachwuchs gibt es in Deutschland Kindergeld, so viel ist klar. Was hingegen nicht jeder und jede auf dem Schirm hat: Nicht immer endet der Anspruch mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Nürnberg/Hannover (dpa/tmn) – Ganz gleich, welches Einkommen und welches Vermögen Familien haben – Eltern erhalten für ihren Nachwuchs in Deutschland grundsätzlich Kindergeld. Seit Januar 2025 liegt die Leistung bei 255 Euro pro Monat und Kind. Dabei ist der Anspruch gar nicht ausschließlich auf Eltern limitiert. «Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern Anspruch auf Kindergeld», sagt Katharina Lorenz vom Landesverband Niedersachsen des Sozialverbands Deutschland.

Beantragt ist die Leistung bequem und einfach: Seit Anfang des Jahres 2024 erhalten Familien direkt nach der Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code. «Der QR-Code führt über einen persönlichen Zugangscode direkt zu dem bereits größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld», sagt Irmgard Pirkl von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit.

Den Antrag können Familien komplett papierlos einreichen – möglich ist das auch über die E-Services der Familienkasse. Alternativ können sie den Kindergeldantrag schriftlich bei der Familienkasse einreichen. Der Antrag ist einmalig zu stellen. Dann zahlt die Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit das Kindergeld automatisch bis zum 18. Geburtstag. Doch auch über den 18. Geburtstag hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld. Aber in welchen Fällen gilt das? Hier finden Sie wichtige Antworten zum Thema.

Bis zu welchem Lebensjahr des Kindes gibt es maximal Kindergeld?

Längstens bis zum 25. Geburtstag. Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren besteht Lorenz zufolge Anspruch auf Kindergeld, wenn beispielsweise das Kind eine allgemeinbildende Schule besucht, eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf macht oder ein Studium absolviert.

Kindergeld gibt es in dieser Altersspanne auch dann, wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sich aber aktiv darum bewirbt und bei der Arbeitsagentur beziehungsweise beim Jobcenter gemeldet ist. Ist das Kind unter 21 und bei einer Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet, gibt es ebenfalls Kindergeld.

Gibt es Kindergeld auch während des Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes?

Zumindest für einen Teil des Freiwilligen Wehrdienstes besteht Anspruch auf Kindergeld. «Der genaue Zeitrahmen richtet sich nach der Ausgestaltung des Freiwilligen Wehrdienstes», so Pirkl. Auch in den Laufbahngruppen der Bundeswehr kann man ihr zufolge für eine gewisse Zeit Kindergeld erhalten, etwa bei Soldaten auf Zeit. Kindergeld gibt es laut Pirkl auch während eines Bundesfreiwilligendienstes, wenn das Kind einen solchen im Sinne des Gesetzes leistet.

Was, wenn das Kind nach Schulabschluss noch keine weiteren Pläne für eine Ausbildung hat und zum Beispiel ein Jahr ins Ausland geht – gibt es auch dann Kindergeld?

Das kommt darauf an. Irmgard Pirkl nennt ein Beispiel: Handelt es sich um ein Au-pair-Verhältnis, das von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Woche begleitet wird, kann Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Auch gewisse Dienste im Ausland, die das friedliche Zusammenleben der Völker fördern und von einem vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannten Träger durchgeführt werden, begründen einen Kindergeldanspruch. Bei einem reinen Auslandsaufenthalt ohne weiteren Inhalt besteht laut Pirkl hingegen kein Kindergeldanspruch.

Was, wenn das Kind mit 18 oder 19 heiratet – gibt es dann auch noch Kindergeld?

Die Eheschließung hat Pirkl zufolge keine Auswirkungen auf die Kindergeldberechtigung – demnach können also auch Verheiratete Kindergeld beziehen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

In welchen Fällen kann das Kindergeld direkt an Kinder ausgezahlt werden?

«Grundsätzlich sind nur die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten leistungsberechtigt», sagt Lorenz. Das Kindergeld kann ausnahmsweise aber auch direkt an das Kind fließen. «Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind volljährig ist, die Eltern keinen Unterhalt zahlen und das Kind für sich selbst sorgt», so Lorenz.

Wann haben Menschen mit Behinderungen auch als Erwachsene Anspruch auf Kindergeld?

Menschen mit Behinderung können auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld erhalten. «Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist», sagt Pirkl. Ebenso muss eine anspruchsberechtigte Person – in der Regel ein Elternteil – zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus muss die betroffene Person aufgrund der Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. «Das bedeutet, dass die kindeseigenen Mittel – Einkünfte und Bezüge – den notwendigen Lebensbedarf nicht decken», so Pirkl. Hierfür erfolge eine einzelfallbezogene Rechnung.

Was ist sonst noch wichtig?

Bei allen Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Kindes beziehungsweise der kindergeldberechtigten Person, die Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch haben könnten, ist die Familienkasse unverzüglich zu informieren. Änderungsmitteilungen sind rund um die Uhr und sicher online möglich.

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Foto: Nina Ruge

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