Vor Vertragsschluss: Baubeschreibung genau prüfen

Bei Schlüsselfertigbauten haben private Bauherren das Recht auf eine umfassende Baubeschreibung, die vor Vertragsschluss übergeben werden muss.
Bei Schlüsselfertigbauten haben private Bauherren das Recht auf eine umfassende Baubeschreibung, die vor Vertragsschluss übergeben werden muss. Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn
Wer schlüsselfertig bauen möchte, hat noch vor Vertragsunterschrift Anrecht auf eine detaillierte Baubeschreibung. Bauherren sollten dieses Dokument besser nicht nur flüchtig durchlesen.

Bei Schlüsselfertigbauten haben private Bauherren noch vor Vertragsschluss das Recht auf eine umfassende Baubeschreibung. Anhand derer können sie prüfen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt oder nicht – am besten in der direkten Gegenüberstellung mit weiteren Baubeschreibungen etwaiger Mitbewerber. Bauherren sollten sich dafür ausreichend Zeit nehmen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Nur anhand eingehender Prüfung der jeweils beinhalteten Arbeiten und des Preises können sie abschätzen, ob ein Angebot attraktiv ist oder nicht.

Vorvertragliche Baubeschreibung als Auftakt für Verhandlungen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die vorvertragliche Baubeschreibung daher auch nicht als endgültig, sondern sie vielmehr als Auftakt für die eigentlichen Verhandlungen verstehen.

Vorvertraglich bedeutet dem VPB zufolge also ausdrücklich nicht: kurz vor Unterschriftsreife. Selbst wenn eine Baubeschreibung klarer Favorit ist, sollte man sich mit dem Vertragsschluss so lange Zeit lassen, bis alle Formalitäten in Ruhe geklärt und ausgehandelt sind.

Denn ist die Tinte unter dem Vertrag erst einmal getrocknet, ist für die wohl größte Investition des Lebens kaum noch eine Weichenstellung möglich. (dpa/tmn)

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