Wahlausschuss empfiehlt Kandidaten für Verfassungsgericht

Sie hat es geschafft: Der Wahlausschuss hat Frauke Brosius-Gersdorf für die Wahl zum Bundesverfassungsgericht empfohlen.
Sie hat es geschafft: Der Wahlausschuss hat Frauke Brosius-Gersdorf für die Wahl zum Bundesverfassungsgericht empfohlen. Foto: Britta Pedersen/dpa
Gegen eine Personalie hatte es Widerstand aus der Union gegeben. Doch nun ist klar: Der Bundestag kann über drei Kandidaten für Richterstellen am Verfassungsgericht entscheiden.

Berlin (dpa) – Trotz einiger Widerstände in der Union hat sich der Wahlausschuss des Bundestags für die Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf ausgesprochen, die auf Vorschlag der SPD neue Verfassungsrichterin werden soll. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin aus Teilnehmerkreisen. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet. 

Auch die zweite SPD-Kandidatin, Professorin Ann-Katrin Kaufhold, und der von der Union vorgeschlagene Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, empfiehlt der Ausschuss. Am Freitag soll im Plenum abgestimmt werden.

Insbesondere gegen Brosius-Gersdorf hatte es zuvor Widerstand aus Reihen der Union gegeben. Sie hatte sich unter anderem in der Corona-Pandemie für eine Impfpflicht eingesetzt. 

Bei der Abstimmung im Plenum ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Anders als im Wahlausschuss mit seinen zwölf regulären Mitgliedern könnten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD dort neben den Grünen auch Stimmen der Linken brauchen, falls sie nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein möchte. Die Wahl ist geheim.

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