Zum Wochenende hin steigt die Waldbrandgefahr laut Deutschem Wetterdienst deutlich an – im Nordosten des Landes mancherorts auf die höchste Gefahrenstufe 5. Für weite Teile Deutschlands steht der Zeiger zumindest auf der 4. Waldbesucherinnen und -besucher können ihren Teil dazu beitragen, kein Risikofaktor zu sein – indem sie einige einfache Tipps befolgen, die die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald bereithält.
- Rauchen Sie nicht im Wald. In vielen Bundesländern ist das zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ohnehin verboten. In Sachsen-Anhalt gilt die Regelung vom 15. Februar bis 15. Oktober, in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen ganzjährig.
- Entzünden Sie keine Feuer und grillen Sie nicht im oder rund um den Wald. Auch das ist strengstens verboten, weil bereits ein Funke bei längerer Trockenheit ausreichen kann, einen Waldbrand zu entzünden. Halten Sie mindestens 100 Meter Abstand zum Waldrand.
- Stellen Sie Autos, Motorräder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge nur auf ausgewiesenen Flächen, nicht auf Wiesen und Waldwegen ab. Ansonsten kann von heißgelaufenen Katalysatoren eine Bandgefahr für trockene Böden, Gräser und Blätter ausgehen.
Ist doch mal etwas schiefgegangen oder haben Sie einen Waldbrand im Anfangsstadium gesichtet, rät die Landesregierung Baden-Württembergs, Ruhe zu bewahren und die 112 zu wählen. Wichtig sind für den Notruf die Angaben über den Brandort, das Brandgeschehen (brennt Bodenvegetation oder Baumkronen), ob Personen, Häuser und andere Einrichtungen in Gefahr sind und von wo aus der Brand gemeldet wird. Über die App «Hilfe im Wald» können Einsatzkräfte im Notfall direkt zum eigenen Standort navigiert werden.
Wer versehentlich einen Brand verursacht, hafte zwar für entstandene Schäden, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden aber. Dafür sollte die Deckungssumme bei mindestens 15 Millionen Euro liegen. Ist tatsächlich der heiße Katalysator des Autos ursächlich für den Brand, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf.
Wer vorsätzlich einen Brand herbeiführt, kann hingegen nicht auf den Versicherungsschutz bauen. In diesen Fällen leisten Anbieter nämlich nicht. Stattdessen drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wer zumindest fahrlässig handelt, kann ebenfalls mit Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr rechnen.