Pflegebedürftige haben einen sogenannten Vermögensfreibetrag in Höhe von 10.000 Euro, den sie nicht für die Finanzierung der Pflege aufwenden müssen. Für Ehepartner kommen weitere 10.000 Euro hinzu. Reicht das restliche Geld nicht aus, sollten sich Betroffene rechtzeitig an das Sozialamt wenden.
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