Berlin (dpa/tmn) – Sind Anwalts- und Prozesskosten eigentlich steuerlich absetzbar, oder nicht? Die gleichermaßen einfache wie unbefriedigende Antwort: Es kommt darauf an. Und zwar unter anderem darauf, welcher Sachverhalt mit dem jeweiligen Gerichtsverfahren geklärt werden soll. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Anwaltskosten etwa sind immer dann absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt stehen. Bei Prozesskosten kommt es dem Bund der Steuerzahler zufolge darauf an, ob der Prozess der Sicherstellung lebensnotwendiger Bedürfnisse dient oder nicht.
So konnte zum Beispiel eine Steuerzahlerin ihren gerichtlichen Unterhaltsstreit mit ihrem Ex-Mann nicht steuerlich geltend machen, weil ihr eigenes Einkommen über dem sozialrechtlichen Existenzminimum lag (FG Münster, Az. 1 K 494/18 E). Anders hätte es wohl ausgesehen, wenn sie unterhalb des Existenzminimums verdient hätte.
Im Gegensatz dazu gewährte das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 9 K 28/23) einem Steuerzahler den Abzug seiner Prozesskosten. Er wehrte sich vor Gericht gegen eine geforderte Rückübertragung eines ihm unentgeltlich überlassenen Forstbetriebs, mit dem er seither seinen Lebensunterhalt bestritt. Weil der Mann ohne diesen Betrieb seine Existenzgrundlage verloren hätte, musste das Finanzamt diese Prozesskosten steuerlich berücksichtigen.