Die Ampelkoalition hat das Wahlrecht mit dem Ziel reformiert, den aufgeblähten Bundestag zu verkleinern. Aus diese Grund wird es bei der nächsten Bundestagswahl keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben. Diese entstehen laut bundestag.de, “wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsenden kann, als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen.
Die Überhangmandate werden durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen.” Bei den letzten Urnengängen war die Zahl der Parlamentarier:innen, die es auf diesem Weg ins Parlament geschafft hatten, immer weiter gestiegen, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Besonders profitiert haben von dieser in Regelung die großen Parteien, also CDU/CSU und SPD. Aber auch die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien erhielten 2017 und 2021 zahlreiche zusätzliche Mandate. (Quelle: Statista/cw)