Was kostet Pflege im Heim?

Entlastungszuschläge sollen den Kostenanstieg dämpfen. (Archivbild)
Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Die Kosten, die Krankenversicherte für einen Platz im Pflegeheim aufbringen müssen, sind zuletzt deutlich gestiegen. Das zeigen neue Daten des Verbands der Ersatzkassen in Deutschland (VDEK). Bei einem Aufenthalt von bis zu 12 Monaten Dauer steigen die Gesamtkosten von 2.871 Euro (Juli 2024) auf 3.108 Euro (Juli 2025). Dies entspricht einem Anstieg von rund 8 Prozent. Bei längeren Heimaufenthalten steigen die Kosten ebenfalls in einer ähnliche Größenordnung, wie die Statista-Grafik verdeutlicht.

Die Gründe für den Anstieg sind vielfältig: So sind die Personalkosten durch die 2022 eingeführte Tarifpflicht gestiegen. Hinzu kommen die allgemein gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Energie, Unterkunft, Ausbildung von Personal und bauliche Investitionen. Bei letztgenannten Punkten ist die öffentliche Finanzierung unzureichend: Investitions‑ und Ausbildungskosten liegen formal in der Verantwortung der Bundesländer. Viele Länder übernehmen diese aber nicht in ausreichendem Maße.

Die gesetzlich geregelten Zuschüsse zur Reduktion des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) sind übrigens – wie in der Grafik veranschaulicht – nach Aufenthaltsdauer gestaffelt (15 Prozent im 1. Jahr bis zu 75 Prozent ab dem vierten Jahr). Entsprechend sinken die lilafarbenen Balkenteile in der Grafik. Trotz dieser Entlastung steigen die Eigenanteile weiter, da Grundbetrag (EEE) stark wächst.

Neben einer Eigenbeteiligung an den eigentlichen Pflegekosten müssen Versicherte auch Beiträge zu den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezahlen (in der Grafik orange bzw. gelb dargestellt). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für Mahlzeiten und die Zimmerreinigung. Diese Kosten sind – mit wenigen Ausnahmen – für alle Bewohner gleich. Zusätzlich zu den genannten Leistungen bei vollstationärer Pflege bekommen Personen in den Pflegegraden 2 bis 5 einen weiteren Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser Anspruch besteht erst seit dem 1. Januar 2022.

In Deutschland wächst die Zahl der Menschen, die über 80 Jahre alt sind, in den kommenden Jahrzehnten übrigens deutlich. Eine Folge: es wird hierzulande immer mehr pflegebedürftige Menschen geben. Wie die Statista-Grafik zeigt, rechnet das Bundesgesundheitsministerium bis 2050 mit sechseinhalb Millionen pflegebedürftigen Menschen, die Zahl der Menschen über 80 erreicht fast die Zehn-Millionen-Marke.

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