Was tun mit ungeliebten Mietmöbeln?

Muss nicht unbedingt drinbleiben: Wem das Interieur einer möbliert angemieteten Wohnung nicht gefällt, darf es auch vorübergehend ändern.
Muss nicht unbedingt drinbleiben: Wem das Interieur einer möbliert angemieteten Wohnung nicht gefällt, darf es auch vorübergehend ändern. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn
Das Bett quietscht, die Kommode entspricht nicht dem eigenen Geschmack? Wer möblierten Wohnraum bezieht, muss nicht alles an Ort und Stelle belassen. Eine Sache ist aber zum Auszug entscheidend.

Berlin (dpa/tmn) – Außer möbliertem Wohnraum auf die Schnelle nichts zu bekommen? Wer einen solchen Mietvertrag eingeht, darf trotzdem Dinge am Interieur ändern. Gefallen die Möbel nicht, können sie bei Bedarf auch anderswo zwischengelagert werden.

«Ich kann natürlich Möbel wie ein Bett oder einen Schrank, die ich nicht nutzen möchte, im Keller unterbringen», sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Allerdings: Bei Auszug muss die Wohnung wieder in den Zustand zurückversetzt werden, in dem sie bei Anmietung war.

«Dinge, die ich nicht mag, kann ich also nicht einfach entsorgen, sonst muss ich später mit Ersatzansprüchen rechnen», sagt Hartmann. Nach Rücksprache mit dem Vermieter könne aber beispielsweise ein quietschendes Bett auf dem Sperrmüll entsorgt werden.

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