Was tun, wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert?

Formell und inhaltlich korrekt? Eine fehlerhafte Mieterhöhung kann unwirksam sein.
Formell und inhaltlich korrekt? Eine fehlerhafte Mieterhöhung kann unwirksam sein. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Mieterhöhungen sind längst nicht immer wirksam. Darum lohnt es sich grundsätzlich, die Forderung prüfen zu lassen – andernfalls zahlt man vielleicht zu Unrecht drauf.

Berlin (dpa/tmn) – Mieterhöhung im Briefkasten gelandet? Dann sollten Sie dieser nicht einfach zustimmen, rät Monika Schmid-Balzert vom Mieterverein München. Besser: Die Forderung des Vermieters auf Herz und Nieren prüfen (lassen) – am besten von einem Profi. 

Der Grund: Der Stiftung Warentest zufolge verlangen Vermieter in rund jedem vierten Fall mehr als sie gesetzlich dürften. «Die Vermieter wenden zuweilen den Mietspiegel falsch an oder berufen sich auf ein ungültiges Zahlen­werk», so die Experten. Auch aus formellen Gründen können Erhöhungsschreiben unwirksam werden – entsprechen Form und Inhalt nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann Vermietern das zum Nachteil ausgelegt werden.

Weil die Einschätzung für Laien oft schwierig zu treffen ist, kann es sinnvoll sein, einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht ins Boot zu holen. Denn falsch zu reagieren, kann im Zweifel teuer werden.

Stimmt der Mieter einer Mieterhöhung zu, wird diese nämlich auch dann wirksam, wenn der Vermieter sie gar nicht verlangen durfte. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. «Verweigert er dagegen die Zustimmung, obwohl die Miet­erhöhung korrekt ist, kann der Vermieter klagen und der Mieter muss dann auch noch Gerichts­kosten und Rechts­anwalts­honorare tragen.» Beides nicht optimal.

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