Laut bundesweiten Statistiken bricht in Deutschland alle 2 Minuten ein Wohnungsbrand aus. Wenn die eigenen vier Wände brennen, ist schnelles Handeln gefragt. Doch ist der Stress nach den Löscharbeiten noch lange nicht vorbei. Wer zahlt die Schäden? Denn nach einem Brand ist oft nicht nur eine einzelne Versicherung zuständig. Deshalb sollte man unbedingt auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.
Das zahlt die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden durch einen Brand an allen beweglichen Gegenständen. Dazu zählen z. B. Möbel, Kleidung, Unterhaltungselektronik oder Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Handy oder Laptop. Die Hausratversicherung ersetzt aber nicht nur die Schäden zum Neuwert, sondern übernimmt auch eine Reihe an Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen.
- Aufräumkosten: Kosten für Aufräumen, Abtransport und Entsorgen zerstörten Hausrats
- Bewegungs- und Schutzkosten: Diese Kosten fallen immer dann an, wenn nach einem Schadensfall nichtbeschädigte (versicherte oder nicht versicherte) Gegenstände bewegt werden müssen, um einen Abtransport oder die Erstattung beschädigter Gegenstände zu gewährleisten. Ein Beispiel: Im Wohnzimmer entsteht ein Schaden am Holzfußboden. Um den Fußboden zu reparieren, muss das Zimmer vollständig freigeräumt und Möbel durch eine Speditionsfirma abtransportiert und eingelagert werden. Nur so kann der Boden ersetzt und die Wohnzimmermöbel vor weiteren Schäden bewahrt werden.
- Hotelkosten: Kosten für die Unterbringung im Hotel, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist
- Transport- und Lagerkosten: Kosten für Transport und Lagerung des noch nutzbaren Hausrats, wenn Wohnung nicht nutzbar ist
- Schlossänderungskosten: Aufwendungen, die anfallen, wenn Schlösser ausgetauscht werden müssen, wenn die Schlüssel zerstört wurden oder abhandengekommen sind.
- Bewachungskosten: Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und nicht durch Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen ausreichend geschützt ist
- Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen: Kosten für provisorische Reparaturmaßnahmen zum Schutz versicherter Sachen (z. B. provisorische Dachdeckung)
- Reparaturkosten für gemietete Wohnungen: Reparaturkosten für vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Bauteile (z. B. Parkett, Tapeten etc.)
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten: Kosten für die Minderung oder Abwendung von Schäden (z. B. Nachfüllung von Feuerlöschern)
Dabei sollte man beachten, dass es für die meisten der Kosten Entschädigungsgrenzen in Form eines Prozentwertes der Versicherungssumme gibt. Der Versicherungsumfang sollte also zum Eigentumswert passen. Wer unterversichert ist, erhält seinen Schaden nicht in voller Höhe ersetzt. Bei einem Umzug sind übrigens beide Wohnungen versichert.
Hier ist die Wohngebäudeversicherung zuständig
Die Wohngebäudeversicherung ist Sache des Hauseigentümers. Sie kommt für Schäden auf, die am Gebäude selbst entstehen. Dies beinhaltet neben dem Mauerwerk und Dachsteinen auch Teile, die unmittelbar im Gebäude verbaut sind, wie Fenster und Türen. Auch für die Wohngebäudeversicherung ist nicht entscheidend, ob das Feuer oder das Löschwasser den Schaden verursacht hat. Wichtig ist, dass eine der versicherten Gefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion/ Implosion, Leitungswasser, Sturm/ Hagel etc.) den Schaden verursacht hat.
Das zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
Brennt die Wohnung oder das eigene Haus ab, sind meistens die Nachbarwohnungen bzw. -häuser mitbetroffen. Für Brandschäden, die infolge eines Übergreifens des Feuers entstehen, haften die Mieter oder Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung, in dem der Brand entstanden ist. Wird das Feuer zum Beispiel durch eine brennende Kerze im Schlafzimmer verursacht wird und schädigt dadurch Dritte, ist das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. (ml)