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Whistleblower meldeten rund 9.000 Verstöße an die BaFin

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli in Kraft getreten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli in Kraft getreten. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Seit 2016 gibt es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Anlaufstelle für Personen, die Hinweis auf Verstöße gegen das Aufsichtsrecht im Finanzsektor melden möchten. Seitdem sind in dieser so genannten Hinweisgeberstelle rund 9.000 Hinweise von Whistleblowern eingegangen, wie die Statista-Infografik mit Daten der BaFin zeigt. Die größte Anzahl von Hinweisen gab es bislang im Jahr 2021 (2.281). Danach sank die Zahl wieder, blieb aber über der 1.000er-Marke.

Die Hinweisgeberstelle ist die zentrale Stelle in der BaFin zur Entgegennahme von Hinweisen zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften. Die BaFin beaufsichtigt dabei nicht nur den Wertpapierhandel, sondern auch Banken und Finanzdienstleister sowie private Versicherungsunternehmen.

Ein System der finanziellen Belohnung von Hinweisgebern gibt es bei der BaFin bislang nicht. Anders als in den USA: hier erhält der Whistleblower einfach einen Teil des gegen den gemeldeten Straftäter verhängten Bußgeldes als Prämie. Seit dem Start im Jahr 2011 hat die US-Börsenaufsicht SEC nach eigenen Angaben mehr als 1 Milliarde Dollar an Hinweisgeber ausgezahlt. Im Jahr 2023 wurde dabei die Rekordsumme von 279 Millionen US-Dollar an einen anonymen Hinweisgeber ausgezahlt.

Vermuten Sie eine Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, deren Einhaltung die BaFin kontrolliert? Dann kontaktieren Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin. Bei aktuellen Gefahren für Leib und Leben oder anderen bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle. (Quelle: Statista/cw)

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