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Wie entwickelt sich der Pflegenotstand weiter?

Foto: Christoph Schmidt/dpa
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Im Jahr 2034 könnten in Deutschland bis zu 350.000 zusätzliche Pflegekräfte fehlen, um den gestiegenen Bedarf durch den demografischen Wandel zu decken. Das hat eine Prognose des Statistischen Bundesamts auf Basis des Mikrozensus 2019 ergeben. Bei dieser Zahl handelt es sich um das Status-quo-Szenario, das lediglich die Entwicklung der Alterspyramide in Deutschland und den dazugehörigen Eintritt in das sowie Austritt aus dem Berufsleben berücksichtigt. Aber auch gemäß des Szenarios, das den positiven Trend hin zu mehr Menschen, die Pflegeberufe ergreifen, weiterführt, klafft in zehn Jahren eine deutliche Lücke.

Wie die Statista-Grafik zeigt, würden selbst in diesem Best-Case-Szenario in zehn Jahren noch rund 90.000 Pflegekräfte für eine Bedarfsdeckung fehlen. Einer Nachfrage von 1,83 Millionen Beschäftigten stünde in diesem Fall ein Angebot von 1,74 Millionen Fachkräften gegenüber. Eine Besserung in beiden Szenarien sieht das Modell des Statistischen Bundesamts nicht. So würden im Jahr 2049 im besten Fall 280.000 Pfleger:innen, gemäß Status quo fast 700.000 Pflegekräfte fehlen.

2019 arbeiteten laut Statistischen Bundesamt rund 1,6 Millionen Menschen in Pflegeberufen, 82 Prozent davon in Krankenhäusern sowie Pflege- und Altenheimen. Bei Pflegediensten waren rund 300.000 Menschen beschäftigt. Diese Zahlen seien laut Expert:innen schon seit Jahren zu niedrig. In einer Studie aus dem Jahr 2017 des Pflegeexperten Prof. Dr. Michael Simon von der Hochschule Hannover führt der Autor unter anderem das profitgetriebene Finanzierungsmodell von Krankenhäusern und die daraus resultierenden durchgeführten Kostensenkungsmaßnahmen als einen der Gründe für das schon damals prognostizierte Fehlen von 100.000 Pfleger:innen an.

In einem weiterführenden Beitrag aus dem Jahr 2020 beleuchtet Simon im Kontext der Klinikfinanzierung die sogenannten Fallkostenpauschalen kritisch. Seit 2003 werden nach diesem Modell alle Krankheiten sowie dazugehörige Diagnosen und Behandlungen bestimmten Pauschalen zugeordnet, nach denen die Kliniken ihre Leistungen abrechnen können. Dieses System sei aber zu grobmaschig und würde beispielsweise dafür sorgen, dass Patient:innen mit teilweise unterschiedlichen Diagnosen in die selbe Fallgruppe einsortiert werden würden, obwohl sich die abrechenbaren Kosten stark von den tatsächlichen Aufwänden unterscheiden können.

Auch die Bundesärztekammer stimmte in die Kritik an den Fallpauschalen anlässlich der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten Reformen mit ein. “Aus Sicht der Ärzteschaft wäre eine Abschaffung der Fallpauschalen insgesamt notwendig, mindestens aber die gesonderte, ausreichende Finanzierung aller patientenbezogenen Personalkosten”, kommentierte die Vizepräsidentin der Ärztekammer Bremen Christina Hillebrecht in einer Pressemitteilung aus Dezember 2022.

Gemäß der Krankenhausreform, deren Entwurf am 15. Mai im Bundeskabinett verabschiedet wurde und über die jetzt im Bundestag verhandelt wird, sollen die Fallpauschalen in Zukunft unter anderem durch eine Vorhaltevergütung ersetzt werden, die unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung ist. Zusätzliche Mittel sollen für “Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken [und] Notfallversorgung” bereitgestellt werden. (Quelle: Statista/cw)

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