Viele Menschen in Deutschland dürften den Begriff “Sondervermögen” erstmals im Zusammenhang mit Bundeskanzler Scholz “Doppel-Wumms” oder dem 100-Milliarden-Paket für die Bundeswehr wahrgenommen haben. Tatsächlich gibt es dieses Finanzinstrument aber schon deutlich länger, wie ein im August 2023 veröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofes zeigt.
Dort heißt es: “Sondervermögen haben in der Haushaltswirtschaft des Bundes eine erhebliche Bedeutung. Ihr finanzieller Umfang beträgt insgesamt rund 869 Mrd. Euro – alleine für die aktuell bestehenden größeren Sondervermögen.” Insgesamt hat es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang 29 Sondervermögen gegeben – 30 inklusive dem von Union und SPD beschlossenen Paket. Davon stammen zwölf aus der Zeit vor dem Jahr 2000, von denen wiederum sechs aus der Zeit vor der Wende stammen.
Die übrigen 18 Sondervermögen wurden allesamt nach der Jahrtausendwende errichtet, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Darunter befinden sich auch die Maßnahmen mit den bislang größten Gesamtvolumina – darunter die Eingang genannten sowie 150 Milliarden Euro Corona-Wirtschaftshilfen aus dem Jahr 2020.
Sondervermögen des Bundes sind laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestags: “abgesonderte Teile des Bundesvermögens, die ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes bestimmt sind und deshalb von dem sonstigen Bundesvermögen getrennt verwaltet werden Sondervermögen bedürfen regelmäßig einer eigenständigen Wirtschafts- und Rechnungsführung, so dass sie zwangsläufig außerhalb des Bundeshaushaltes zu bewirtschaften sind. Sie stellen insoweit eine Ausnahme von dem Verfassungsgrundsatz der Haushaltseinheit dar und dürfen daher nur auf gesetzlicher Grundlage errichtet werden. (Quelle: Statista/cw)
