Der Kern des Dublinverfahrens ist, dass für ein Asylverfahren immer der Staat verantwortlich ist, in dem ein Geflüchteter zuerst das Territorium der Europäischen Union betritt. Im Fall des Attentäters von Solingen war das Bulgarien, das auch bereit war den Syrer aufzunehmen, wie tagesschau.de berichtet.
Allerdings kam es nicht zur Abschiebung, weil die deutschen Behörden Issa al H. nicht ausfindig machen konnten. Das solche Überstellungen scheitern ist indes keine Ausnahme, sondern eher der Normalfall, wie Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeigen.
So richtete Deutschland von Januar bis Juli 43.469 Übernahmeersuchen an die EU-Mitgliedstaaten, von denen 25.049 bewilligt wurden. Zu einer Überstellung kam es dann aber nur in 3.512 Fällen – das entspricht acht Prozent der ursprünglichen Ersuchen. (Quelle: Statista/cw)