Wie sollte Schwarzfahren geahndet werden?

Foto: Christian Charisius/dpa
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Seit 1935 ist der Paragraph zur unentgeltlichen Erschleichung von Leistungen Teil des Strafgesetzbuchs. Dazu gehört auch die Nutzung von Bahnen und Bussen ohne Fahrschein, was vor dem Gesetz eine Straftat darstellt.

Bestrebungen, diese Einordnung, die von Vertreter:innen nahezu allen Parteien abseits von CDU und AfD als mindestens diskussionswürdig gilt, gibt es schon seit längerem. Auch in der Zivilgesellschaft haben sich Initiativen wie der Freiheitsfonds gegründet, die Spenden sammeln, um wegen Schwarzfahren in Haft geratene Menschen freizukaufen. Aber wie denkt die Allgemeinheit über die Strafe für das Fahren ohne Ticket?

Einer gemeinsamen Umfrage von Statista und YouGov zufolge sind nur 38 Prozent der Befragten der Meinung, dass Schwarzfahren als Straftat geahndet werden sollte. Rund 44 Prozent sagen, dass Schwarzfahren wie eine Ordnungswidrigkeit bestraft werden sollte, also keine Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtzahlung nach sich ziehen sollte. Jeder zehnte befragte Deutsche ist zudem der Meinung, dass das Fahren ohne Fahrschein gar nicht bestraft werden sollte.

2023 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland etwa 144.000 Fälle von Beförderungserschleichung erfasst, was durch das Strafgesetzbuch als die Erschleichung einer “Beförderung durch ein Verkehrsmittel […] in der Absicht […], das Entgelt nicht zu entrichten” definiert wird. Etwa 4.000 Fälle entfielen auf die Erschleichung anderer Leistungen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr hierzulande 5,9 Millionen Straftaten offiziell erfasst. (Quelle: Statista/cw)

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