Wird ein Lottogewinn nach einem Jahr steuerpflichtig?

Lottogewinn bleibt steuerfrei: Wer gewinnt, muss die Glückssumme selbst nicht versteuern, egal, wie lange der Gewinn zurückliegt.
Lottogewinn bleibt steuerfrei: Wer gewinnt, muss die Glückssumme selbst nicht versteuern, egal, wie lange der Gewinn zurückliegt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn
Kommt tatsächlich der Tag, an dem man endlich richtig getippt hat, ist die Euphorie groß. Und jetzt? Den Lottogewinn schnell ausgeben, bevor er steuerpflichtig wird? Was an diesem Gerücht dran ist.

Berlin (dpa/tmn) – Vielleicht ist Ihnen dieses Gerücht schon einmal begegnet: Nach einem Jahr werde ein Lottogewinn steuerpflichtig – also besser das Geld schnell ausgeben, sollte einen das Glück einmal erwischt haben. 

Das ist aber ein Mythos und stimmt so nicht. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BVL) hin. Der reine Lottogewinn ist steuerfrei, nicht nur im ersten Jahr, sondern für immer.

Erträge aus Lottogewinn sind steuerpflichtig

Worauf hingegen Steuern anfallen können: Erträge aus einem Lottogewinn, also etwa Zinsen, die einem zugutekommen, wenn man den Gewinn angelegt hat. Es gilt aber der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr. Nur wenn die Erträge diese Grenze überschreiten, fallen Steuern an.

Dabei spielt es auch keine Rolle, wie lange der Lottogewinn zurückliegt. Wenn bereits im ersten Jahr die erste Zinsgutschrift stattfindet und diese den Sparerpauschbetrag überschreitet, sind die Zinsen steuerpflichtig. 

Was ist mit Gewinnsummen aus Fernsehshows?

Anders geregelt sind derweil Gewinnsummen, etwa aus der Teilnahme an Fernsehshows. Im Gegensatz zum Lottogewinn ist hier auch die Summe selbst steuerpflichtig, nicht nur etwaige Erträge. Warum? Für das Geld müssen die Gewinner in diesem Fall eine gewisse Gegenleistung erbringen und sich an die Regeln der Show halten. 

Wer auf diese Weise Geld gewinnt, ist verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und den Gewinn dort als Einnahmen anzugeben.

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Foto: Nina Ruge

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