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Wo die Kindergrundsicherung am dringendsten gebraucht wird

Foto: Uwe Anspach/dpa
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Drei von zehn Kindern unter 18 Jahren in Bremen leben in einer Familie, die Anspruch auf den Bezug von Hartz IV beziehungsweise Bürgergeld hat. Mit einberechnet sind auch Minderjährige, die selbst Anspruch auf entsprechende Leistungen haben. Das geht aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichmonat Dezember 2023 hervor. Wie unsere Grafik zeigt, gibt es nur noch ein Bundesland, das an die Werte aus der Hansestadt heranreicht.

So sind in Berlin etwa ein Viertel der unter 18-Jährigen Teil von Bedarfsgemeinschaften sprich Haushalten, die SGB-II-Leistungen beziehen. Auch der dritthöchste Wert findet sich in einem deutschen Stadtstaat; in Hamburg liegt die Quote bei knapp 20 Prozent. Besonders gering ist der entsprechende Prozentsatz in Süddeutschland. In Bayern sind es beispielsweise nur rund sieben Prozent, in Baden-Württemberg neun Prozent.

Insgesamt sind laut Auswertung des Statistischen Bundesamts deutschlandweit etwa 24 Prozent der Kinder unter 18 Jahren von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Demgegenüber stehen Werte von jeweils rund 20 Prozent bei den 18- bis 65-Jährigen sowie den über 65-Jährigen. Um betroffene Familien besser zu unterstützen, sollte ursprünglich 2025 die sogenannte Kindergrundsicherung analog zur Grundsicherung beziehungsweise dem Bürgergeld für Erwachsene in Kraft treten.

Die Kindergrundsicherung soll die Stellung von Anträgen für verschiedene Leistungen bei verschiedenen Stellen entbürokratisieren und vereinfachen. Laut Bericht des Deutschlandfunks wird das Programm “Kindergeld und Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch” bündeln und aus einem Grundbetrag, der mindestens dem Kindergeld entsprechen soll, und einem nach Einkommen der Eltern gestaffelten Zusatzbetrag bestehen.

Seit der Einigung auf einen ersten Entwurf Ende September 2023 werden Details der Kindergrundsicherung, unter anderem die zusätzliche Belastung für Ämter, die ohnehin schon unter Fachkräftemangel leiden würden, und konkrete Definitionen und Gültigkeitsbedingungen kontrovers diskutiert. Mitte Dezember vergangenen Jahres hatte der Bundesrat Korrekturen verlangt, von denen die Länderkammer ihre Zustimmung zum Gesetz abhängig machen würde. (Quelle: Statista/cw)

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