Bei Schulen und Straßen gibt es in Deutschland einen besonders großen Investitionsbedarf. Das zeigt die Statista-Infografik mit Daten des aktuellen KfW-Kommunalpanels (PDF-Download). Demzufolge nehmen die Kommunen bei Schulen einen Investitionsrückstand von rund 55 Milliarden Euro wahr, bei Straßen einen Rückstand von rund 48 Milliarden Euro. Datenbasis ist eine Befragung von rund 2.800 Städten, Gemeinden und Kreisen in Deutschland. Im niedrigen zweistelligen Milliardenbereich ist der Befragung zufolge der Investitionsrückstand bei Verwaltungsgebäuden, der Feuerwehr, Kitas und Sporteinrichtungen.
Im Vergleich zur Vorjahresbefragung steigt der wahrgenommene Investitionsrückstand für das Jahr 2023 insgesamt um rund 20,5 Mrd. Euro auf nunmehr rund 186 Mrd. Euro an. Das entspricht einem relativen Anstieg um 12,4 %. In den beiden Jahren zuvor hatten die Anstiege beim Investitionsrückstand prozentual bei jeweils rund 5 % gelegen. Die aktuelle Entwicklung ist laut Kommunalpanel im Wesentlichen zurückzuführen auf gestiegene Investitionsrückstände in der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur (+9,7 Mrd. Euro), der Schulinfrastruktur (+7,3 Mrd. EUR Euro) und der Infrastruktur zum Bevölkerungsschutz (+4 Mrd. Euro auf nun rund 16,3 Mrd. Euro).
“Die Ergebnisse des KfW Kommunalpanels 2024 sind außerordentlich bedrückend. Es besteht kaum Hoffnung auf rasche Besserung der Lage. Deutschland lebt seit Jahren von der Substanz. Hinzu kommen notwendige Investitionen in die Transformation der kommunalen Infrastruktur, die sich nach Schätzungen auf über eine Billion Euro im kommenden Jahrzehnt belaufen werden”, so Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).
Während die Ausgaben der Kommunen infolge von Inflation, Tarifabschluss sowie steigenden Kosten für soziale Leistungen weiter dynamisch wachsen würden, sei bei den Steuereinnahmen nur mit einem leichten Wachstum zu rechnen. “Bund und Länder stehen in der Pflicht, auch durch Standard- und Aufgabenüberprüfung, die Städte und Gemeinden dergestalt finanziell auszustatten, dass sie handlungsfähig bleiben und in ihre Zukunft investieren können”, so Berghegger.
Ein besonderes Merkmal des Bundeshaushalts ist die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist. Sie legt fest, dass der Bund ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr machen darf. Ziel ist es, die Haushaltsdisziplin zu stärken und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. Kritiker werfen der Bundesregierung immer wieder vor, dass die Schuldenbremse die Handlungsfähigkeit des Staates einschränkt, weil z.B. keine durch Verschuldung finanzierte Investitionen getätigt werden können, um so die Konjunktur anzukurbeln. Auch ist immer wieder der Vorwurf zu hören, dass die Schuldenbremse zu einer Vernachlässigung von wichtigen öffentlichen Investitionen führen könnte, da die Länder und Kommunen gezwungen sind, ihre Ausgaben zu kürzen, um die Vorgaben einzuhalten. (Quelle: Statista/cw)
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