Im Jahr 2024 erhielten Menschen aus über 150 Ländern die deutsche Staatsbürgerschaft. Dabei entfielen auf Menschen aus Syrien rund 28 Prozent der Einbürgerungen. Das zeigen Daten des Statistischen Bundesamts. Die fünf häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten Syrien, Türkei, Irak, Rumänien und Afghanistan stellten zusammengenommen rund die Hälfte (49 %) aller Einbürgerungen.
Der Anteil der aus Syrien stammenden Menschen, bei denen die bisherige syrische Staatsangehörigkeit weiter fortbesteht, liegt bei 100 Prozent. Sie gehören damit alle in die Gruppe der so genannten Doppelstaatler, also Menschen mit zwei Staatsbürgerschaften. Das bedeutet nicht, dass sich die eingebürgerten Menschen aus Syrien bewusst für zwei Staatsbürgerschaften entschieden haben. Denn viele Länder wie beispielsweise Syrien oder auch Afghanistan, Argentinien und Brasilien sehen die Abgabe oder den Verlust der Staatsbürgerschaft gar nicht vor. Entsprechend werden Menschen aus diesen Ländern automatisch zum Doppelstaatler.
In Deutschland gibt es derzeit laut Mikrozensus des Statistischen Bundesamts rund 3 Millionen Menschen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen. Im Juni 2024 trat das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) in Kraft. Ein zentraler Punkt der gesetzlichen Neuregelung ist die Ermöglichung der Mehrstaatigkeit. Wer heute die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und eingebürgert wird, muss seine Heimatstaatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. (Quelle: Statista/cw)
