Verwarngeld bei einer „falschen“ Sehhilfe

Foto: Krakenimages/AdobeStock
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Wussten Sie, dass Sie nur mit der im Führerschein eingetragenen Sehhilfe Auto fahren dürfen? Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt auf.

Viele Menschen sind auf eine Sehhilfe angewiesen und müssen beim Autofahren Brille oder Kontaktlinsen tragen. Daher ist ein Sehtest verpflichtend, um den Führerschein zu erwerben. Wer nur mit Sehhilfe die geforderte Sehleistung von 70 Prozent erreicht, erhält einen entsprechenden Vermerk im Führerschein.

Ob Fahrer eine Brille oder Kontaktlinsen zum Fahren tragen müssen, kann die Polizei über die sogenannte Schlüsselziffer auf der Rückseite des Führerscheins erkennen. Ohne entsprechende Sehhilfe droht ein Verwarngeld von 25 Euro. Aber auch, wenn Autofahrer die „falsche“ Sehhilfe tragen, kann ihnen unter Umständen eine Strafe drohen.

Steht im Führerschein explizit, dass sie beispielsweise eine Brille benötigen, ist das Fahren mit Kontaktlinsen nicht gestattet. Nur mit den Schlüsselziffern 01 (Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz) oder 01.06 (Brille oder Kontaktlinsen) im Führerschein dürfen sie beides tragen. Es ist jedoch möglich, den Führerschein umschreiben zu lassen und beispielsweise Kontaktlinsen nachzutragen.

Übrigens: Wer etwa nach einer Laser-Operation keine Sehhilfe mehr benötigt, sollte den Vermerk im Führerschein streichen lassen, da sonst bei Nichttragen ebenfalls ein Verwarngeld droht. (ml)

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