Wussten Sie, dass Sie aus “wichtigen Gründen” früher an Ihr Festgeld kommen können?

Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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Wer sein Geld gewinnbringend anlegen möchte, profitiert aktuell von hohen Zinsen. Während das Geld auf einem Tagesgeldkonto jederzeit verfügbar ist, sind Anleger bei einem Festgeldkonto an eine feste Laufzeit gebunden, in der das Investment nicht zur Verfügung steht. Besteht dennoch die Möglichkeit, zum Beispiel aufgrund einer plötzlichen teuren Autoreparatur, früher an das Ersparte zu kommen?

Laut § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist es aus „wichtigen Gründen“ möglich, einen Festgeldvertrag vorzeitig und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden. Dazu zählen unter anderem der Tod des Kontoinhabers, Erhalt von Arbeitslosengeld, drohende Insolvenz der Bank oder eine persönliche Notsituation, beispielsweise eine Privatinsolvenz. Ein kaputtes Auto schließt das in der Regel jedoch nicht mit ein. Ob die Bank die Kündigung akzeptiert, ist vom Einzelfall abhängig. In einer Notsituation kann es sich daher trotzdem lohnen, nachzufragen. Gut zu wissen: Bei einer vorzeitigen Kündigung zahlen die meisten Banken keine Zinsen, sondern nur den einbezahlten Betrag zurück. Häufig fallen sogar Gebühren für die Bearbeitung an.

Übrigens: Manche Festgeldkonten verlängern sich automatisch nach dem Ende der Laufzeit. Wer eine ungewollte Verlängerung vermeiden will, sollte daher am besten direkt nach Abschluss kündigen. (Quelle: IDEAL Versicherung/ml))

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