Zierpflanzen allein machen keine Grünfläche

Kies und Schotter statt Blumen und Gras: Wer seinen Garten so gestalten möchte, sollte prüfen, ob das eine Baugenehmigung erfordert.
Kies und Schotter statt Blumen und Gras: Wer seinen Garten so gestalten möchte, sollte prüfen, ob das eine Baugenehmigung erfordert. Foto: Hannes P. Albert/dpa/dpa-tmn
Ein bisschen Grün im Schotter reicht nicht: Warum ein Mann laut einem Gerichtsbeschluss Teile seines Vorgartens zurückbauen muss und was andere Grundstückseigentümer daraus lernen können.

Mannheim/Berlin (dpa/tmn) – Ein paar Zierpflanzen machen aus einer Schotterfläche noch keine Grünfläche. Das musste ein Grundstückseigentümer erfahren, der ohne Baugenehmigung seinen Vorgarten umgestaltet hatte und das auf Anordnung der Bauaufsichtsbehörde rückgängig machen sollte. Laut dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurecht. (Az.: 8 S 388/25)

Eine Schotterfläche im Vorgarten, die durch Unkrautvlies den Boden abdichtet, sei als bauliche Anlage zu werten und widerspreche dem Grünflächengebot der geltenden Landesbauordnung. 

Einzelne Pflanzen ändern nichts

Der Mann hatte noch die Zierbepflanzung ins Spiel gebracht. Doch die Anwesenheit einzelner Pflanzen ändere nichts daran, dass die Fläche optisch von Schotter dominiert und insektenfeindlich versiegelt sei, berichtet das Portal «anwaltauskunft.de», das auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs hinweist. Die Anordnung zu Rückbau und Renaturierung der Behörde war demnach rechtmäßig.

Was Eigentümer aus der Entscheidung ableiten können: Wer sein Grundstück entsprechend umgestalten möchte, sollte genau die für sein Bundesland geltende Landesbauverordnung anschauen und prüfen, ob das eine Baugenehmigung erfordert.

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