Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen wegen der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt. Einige Hinterbliebene wehren sich nun juristisch dagegen.
Hinterbliebene der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal haben nach Aussage ihres Anwalts gegen die Einstellung der Ermittlungen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingelegt. Das teilte ihr Anwalt Christian Hecken mit. Die Beschwerde sei am Montag eingelegt worden, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte am Donnerstag verkündet, die Ermittlungen zur Flutkatastrophe 2021 einzustellen. Zuvor hatte sie gegen den Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen Mitarbeiter des Krisenstabs unter anderem wegen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft kam nach umfangreichen Ermittlungen unter anderem zu dem Schluss, dass es sich um eine außergewöhnliche Naturkatastrophe gehandelt habe, deren extremes Ausmaß für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei. Damals waren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen gestorben, Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst.
Nun muss die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz entscheiden. Lehnt sie die Beschwerde ab, bleibt den Hinterbliebenen noch die Möglichkeit, vor das Oberlandesgericht Koblenz zu ziehen. (dpa/aig)