Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Windräder im Energiepark Bad Lauchstädt, eine Stromtrasse und qualmende Schornsteine in einem Industriegebiet.
Windräder im Energiepark Bad Lauchstädt, eine Stromtrasse und qualmende Schornsteine in einem Industriegebiet. Foto: Heiko Rebsch/dpa
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Die Verabschiedung stand noch auf der Kippe. Doch der Bundestag hat nun Änderungen des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Opposition sieht eine Aufweichung.

Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Ein dagegen gerichteter Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann war am Vorabend am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Reform des Gesetzes kam vor allem auf Verlangen der FDP zustande.

Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sprach von einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes und einem Rückschritt für den Klimaschutz. Vertreter der Ampel verteidigten die Reform. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.

Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit drastischen Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten am Wochenende gedroht, sollte der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht bis Sommer beschließen – dann hätte Wissing ein Sofortprogramm vorlegen müssen, damit der Verkehrssektor die Klimaziele einhält.

In die Zukunft gerichtet

Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

Jung kritisierte, die Ampel stelle sich einen Freibrief aus. Mit der Aufweichung der verbindlichen Sektorziele werde dem Gesetz sein Herzstück entrissen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr dagegen sagte, das alte Klimaschutzgesetz sei planwirtschaftlich gewesen. Dem Klima sei es vollkommen egal, ob CO2-Emissionen im Energie-, Industrie- oder Verkehrssektor eingespart werden. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sagte: «Das Klimaschutzgesetz schaut in Zukunft nach vorne.» Die Emissionsziele blieben. «Kein Gramm CO2 darf in Zukunft mehr emittiert werden.» Dröge räumte aber ein, die Grünen hätten sich eine noch klarere Verantwortung der einzelnen Sektoren gewünscht.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können. (dpa/cw)

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