Checkliste: Versicherungen für ein sorgenfreies Auslandsjahr

Die richtige Krankenversicherung ist für ein Gap Year im Ausland unerlässlich.
Die richtige Krankenversicherung ist für ein Gap Year im Ausland unerlässlich. Foto: Sebastian Sinterhauf/dpa
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Ein Gap Year im Ausland erfordert viel Organisation – gerade auch beim Thema Versicherungen. Denn es gibt viele mögliche Policen. Nur welche braucht es wirklich und was ist Quatsch? Ein Überblick.

Das Gap Year steht für viele junge Menschen für ein riesiges Abenteuer, manchmal ist es sogar das erste Mal Ausland ohne die Eltern. Deshalb ist eine umfassende Absicherung unerlässlich, um sorgenfrei zu starten.

Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt einen Überblick über die notwendigen Policen für den Auslandsaufenthalt.

Unerlässlich: Krankenversicherung fürs Ausland abschließen

Für das Gap Year ist eine angemessene Krankenversicherung unerlässlich, die auch im Ausland gültig ist. Für den Fall schwerwiegender gesundheitlicher Probleme sollte diese auch die Transportkosten für eine Rückkehr nach Hause abdecken.

Wenn das Gap Year von einer Agentur organisiert wird, ist es oft möglich, eine passende Versicherung über diese abzuschließen. Wenn nicht, sollte man sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Worauf die Verbraucherzentrale außerdem bei zusätzlichen Policen hinweist: Die Deckungsdauer einer Auslandsreisekrankenversicherung ist begrenzt und umfasst nicht ein ganzes Gap Year. Wer länger als sechs Wochen unterwegs ist, benötigt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung.

Haftpflichtversicherung vor Gap Year prüfen

Die private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sie schützt vor Schadenersatzforderungen – etwa nach einem Unfall, den man verschuldet hat. Kinder sind normalerweise bei den Eltern mitversichert, aber ab einem bestimmten Alter oder mitunter nach einem Umzug in eine eigene Wohnung ist eine eigene Versicherung erforderlich.

Ob noch familienversichert, oder nicht: Im Ausland hängt der Versicherungsschutz vom gewählten Tarif ab. Während einige Haftpflicht-Anbieter die Deckung nur auf Deutschland beschränken, sind viele Policen weltweit und oft ohne zeitliche Begrenzung gültig, so die Verbraucherzentrale. Zeiträume von zwölf oder mehr Monaten seien durchaus üblich.

Der Reiserucksack muss nicht versichert werden

Für junge Abenteurer, die mit dem Rucksack unterwegs sind, kann ein Diebstahl großen Ärger bedeuten. Trotzdem rät die Verbraucherzentrale Hamburg von einer Gepäckversicherung ab. Die Kosten für die Police sind recht hoch und die Erstattung des Inhalts erfolgt nur zum Zeitwert, nicht zum Neupreis. Außerdem gibt es oft viele Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen. Zudem ist das Gepäck bereits bis zu drei Monate durch eine bestehende Hausratversicherung abgedeckt – dies gilt allerdings nur für Raub, nicht für Diebstahl, so die Verbraucherschützer.

Neben Versicherungen gibt es noch andere Dinge, um die man sich vor einem Gap Year kümmern sollte, zum Beispiel der Handyvertrag oder das Visum. Eine umfassende Checkliste mit allen wichtigen Punkten bietet die Verbraucherzentrale Hamburg in ihren Verbrauchertipps. (dpa/tmn/cw)

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