Berlin (dpa/tmn) – Viele Mieterinnen und Mieter dürften dieser Tage die Betriebskostenabrechnung für 2023 erhalten. Vermieter müssen diese innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums, der in der Regel von Januar bis Dezember geht, vorlegen. Tun sie das aus eigenem Verschulden nicht rechtzeitig, können Sie von Mieterinnen und Mietern keine Nachzahlungen mehr verlangen – so will es das Gesetz.
Erstattungen verfallen hingegen nicht. Übersteigt die Summe an Vorauszahlungen, die Mieterinnen und Mieter das Jahr über geleistet haben, die vom Vermieter errechnete Forderung, muss dieser die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten.
Aber Achtung: Auch für Mieterinnen und Mieter ist eine solche Ein-Jahres-Frist entscheidend. Liegt ihnen eine formal korrekte Betriebskostenabrechnung vor, haben sie nämlich ebenfalls nur ein Jahr Zeit, ihrem Vermieter inhaltliche Fehler anzuzeigen und diese korrigieren zu lassen. Darauf weist die Berliner Rechtsanwältin Beate Heilmann hin.