Mit der energetischen Sanierung des Eigenheims Steuern sparen: Seit 2020 geht das. Wichtig ist aber, dass die entsprechenden Formulare dafür zur Hand sind.
Berlin (dpa/tmn) – Wärmedämmung, Heizungswechsel, neue Fenster und Türen: Wer seine selbst genutzte Immobilie von einer Fachfirma energetisch sanieren lässt, kann davon steuerlich profitieren. Denn 20 Prozent der Kosten sind über mehrere Jahre hinweg mit der Steuererklärung absetzbar, bei maximal 40.000 Euro ist allerdings Schluss.
«Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass das ausführende Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung über die energetische Sanierung ausstellt», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dafür muss ein amtlicher Vordruck verwendet werden, den das Bundesfinanzministerium bereitstellt. Ohne diese Fachbescheinigung gibt es keine steuerliche Förderung.
Details zur Regelung
Eigentümerinnen und Eigentümer sollten darum darauf achten, dass die ausführenden Fachunternehmen ihnen die entsprechende Bescheinigung nach Fertigstellung der Maßnahme aushändigen. Denn die Steuererleichterung muss mit der Steuererklärung des Jahres beantragt werden, in dem die jeweilige Baumaßnahme abgeschlossen wurde. Später ausgestellte Dokumente nützen nichts mehr.
Die Regelung gilt bereits seit 2020 für die energetische Sanierung von Gebäuden, die mindestens zehn Jahre alt sind. Im Jahr der Fertigstellung und dem darauffolgenden können jeweils sieben Prozent der angefallenen Kosten, höchstens aber je 14.000 Euro, steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr darauf sind noch einmal sechs Prozent der Aufwendungen absetzbar, maximal aber 12.000 Euro. Steuerlich begünstigt sind in Summe höchstens 40.000 Euro. Voll ausschöpfen können den Bonus daher jene Bauherren, deren Sanierungskosten sich auf 200.000 Euro belaufen.