EU-Gericht: „Russian warship, go f**k yourself“ keine Marke

Ein politischer Slogan lasse nicht unbedingt auf die Herkunft eines Produkts schließen, argumentierte das EU-Gericht. (Symbolbild)
Ein politischer Slogan lasse nicht unbedingt auf die Herkunft eines Produkts schließen, argumentierte das EU-Gericht. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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Unter dem Slogan wollte der ukrainische Grenzschutz unter anderem Überwachungsgeräte und Kleidung verkaufen. Das EU-Gericht macht dem nun einen Strich durch die Rechnung.

Der Grenzschutz der Ukraine darf den Slogan «Russian warship, go f**k yourself» laut einem Urteil des EU-Gerichts (EuG) nicht als Marke eintragen lassen. Bei dem Slogan handle es sich um eine politische Äußerung, entschieden die Richter in Luxemburg und wiesen damit eine Klage der Staatlichen Grenzschutzverwaltung der Ukraine ab.

Ein Angestellter des ukrainischen Grenzschutzes hatte den Slogan 2022 zu Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine als Unionsmarke angemeldet. Unter der Marke sollten unter anderem Überwachungsgerät, Schmuck und Kleidung vertrieben werden. Das EUIPO lehnte die Eintragung allerdings ab. Diese Einschätzung bestätigte das EU-Gericht nun mit seinem Urteil. Der Slogan sei ein «Symbol des ukrainischen Kampfes gegen die russische Aggression», hieß es. Der Satz lasse Verbraucher jedoch nicht auf die Herkunft eines Produktes schließen und erfülle daher wesentliche Merkmale einer Marke nicht.

Unionsmarken gelten in der gesamten Europäischen Union und bestehen neben den nationalen Marken. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.

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