Das EU-Parlament hat für bessere Rechte von Millionen Arbeitnehmern auf Online-Plattformen gestimmt. Die Abgeordneten sprachen sich am Mittwoch in Straßburg für neue Vorgaben aus, die unter anderem Scheinselbstständigkeit verhindern sollen.
Künftig wird anders als bislang eine Anstellung vermutet: Die Unternehmen müssen beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Nach Angaben der EU-Kommission arbeiten knapp 30 Millionen Menschen in der Union als sogenannte Plattformarbeiter. Gemeint sind damit Menschen, die ihre Dienste über eine Online-Plattform anbieten – etwa als Essenslieferant oder Fahrerin. Nach Schätzungen der Behörde sind davon circa 5,5 Millionen Menschen scheinselbstständig.
Das Gesetz soll den Angaben zufolge auch die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz regeln: Eine Person, die auf einer Plattform arbeitet, darf demnach nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat. Außerdem wird den Plattformen die Verarbeitung bestimmter Arten von personenbezogenen Daten untersagt.
“Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Rekordumsätze auf dem Rücken der Plattform-Arbeiter:innen erwirtschaftet, die häufig als Scheinselbstständige ohne soziale Absicherung für sie arbeiten. Die neuen Regeln werden Millionen Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und soziale Absicherung ermöglichen”, sagte die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD, Gaby Bischoff.
Der Markt der Lieferdienste ist inzwischen hart umkämpft. Nach der Corona-Pandemie ging die Nachfrage der überwiegend jungen Kundschaft zurück. Nach einem Bericht des Portals “Business Insider” könnte der türkische Lebensmittel-Bringdienst Getir bald aufgelöst werden – und damit auch vom deutschen Markt verschwinden.
Der Essenslieferant Lieferando teilte nach der Abstimmung mit: “Lieferando stellt seine Kuriere bereits regulär an, mit allen Sicherheiten und Rechten einer unbefristeten Direktanstellung. Die Richtlinie wird es den Ländern erleichtern, den Anstellungsstatus von Plattformbeschäftigten durchzusetzen und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen in unserem Sektor zu schaffen.”
Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. (dpa-AFX/wr)