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Fachkräftemangel als Frauen-Power-Push? Eure Meinung ist gefragt!

Foto: Marharyta Hanhalo/AdobeStock
Foto: Marharyta Hanhalo/AdobeStock

Liebe Lounge-Ladies,

als mein Sohn geboren wurde, habe ich noch studiert. Gut so, denke ich heute. Denn das Studium nicht abzuschließen, war für mich nie eine Option. Ein Jahr Babypause, bis mein Sohn ein Teil der „Rasselbande“ wurde, einer Elterninitiative im Viertel. Dann saß ich wieder am Schreibtisch. Und klar habe ich dann nach meinem Diplom ganz selbstverständlich weitergearbeitet, während mein Sohn im Kindergarten oder später in der Schule oder im Hort war.

Das klappt nicht in jeder Familie. Denn zufällig genau dann, wenn der Nachwuchs da ist, starten Väter im Job durch, erklimmen die Karriereleiter und machen den PartnerInnen den Wiedereinstieg schwer. Oft auch unfreiwillig. Schließlich ist er doch im Unternehmen gerade jetzt besonders gefordert, wenn er Karriere machen will. Kehrt sie dann zurück in den Job, wird es für alle stressig – und es rechnet sich nicht einmal. Die Chance ist also groß, dass die Familiengründung die traditionelle Rollenverteilung zementiert.

Seit Jahren hat das DIW und allen voran dessen frühere Forschungsdirektorin Gender Studies PD Dr. Elke Holst sich für eine Familienarbeitszeit stark gemacht. Beiden Elternteilen werde es damit ermöglicht, sich Zeit für den Nachwuchs zu nehmen, ohne auf Karriere zu verzichten. Vor Jahren schien das Utopie, weil Karriere in den Unternehmen auch für Männer nur mit 110 Prozent Einsatz möglich war.

Schnee von gestern. Glaubt man dem Ergebnis des „Unternehmensmonitors Familienfreundlichkeit 2023“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), steht Familienfreundlichkeit bei den Unternehmen extrem hoch im Kurs. 86 Prozent der befragten personalverantwortlichen Manager gaben an, dass ihnen Familienfreundlichkeit wichtig sei, jeder dritte Manager gab gar an, männliche Führungskräfte aktiv dabei zu unterstützen, eine Auszeit für die Kinder zu nehmen und in Elternzeit zu gehen. Schöne neue Welt?

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Wurdet oder werdet ihr von Eurem Arbeitgeber unterstützt, Familie und Karriere unter einen Hut zu bringen oder wurden Euch eher Steine in den Weg gelegt? Manchmal liegt das Problem ja auch nicht bei den Arbeitgebern. Oft fehlt eher die Unterstützung durch den Partner oder die Partnerin.

Schreibt mir in die Kommentare und macht mit bei unserer Umfrage!

Ich freue mich auf den Austausch mit Euch!

Eure Birgit Wetjen, Chefredakteurin Courage

Welche Erfahrungen hast Du gemacht?
  • Ich habe keine Kinder 47%, 9 Stimmen
    9 Stimmen 47%
    47% of all votes
  • Wir haben uns entschieden, dass eine(r) zuhause bleibt, um für die Kinder da zu sein 32%, 6 Stimmen
    6 Stimmen 32%
    32% of all votes
  • Von familienfreundlichen Arbeitgebern können wir nur träumen 21%, 4 Stimmen
    4 Stimmen 21%
    21% of all votes
  • Wir haben uns die Elternzeit geteilt, unsere Arbeitgeber haben das unterstützt 0%, 0 Stimmen
    0 Stimmen
    0% of all votes
Abstimmungen insgesamt: 19
6. September 2023
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7 Antworten

  1. Wow, Respekt, wie Du das geschafft hast. Hat dich denn der Vater des Kindes unterstützt? Habt ihr Euch die Hausarbeit aufgeteilt? Ich habe zwei Kinder (eigentlich alleine) großgezogen und bin immer berufstätig geblieben. Habe auch während der Mutterschutz-Zeit gearbeitet, weil ich tatsächlich Angst hatte, dass mein Arbeitgeber mich nicht unterstützen wird. Aber die Angst war unberechtigt: Ich bekam einen ganz großen Vorschuss an Vertrauen. Ohne diese Sicherheit wäre es nicht gegangen.

    1. Da hattest Du aber Glück. Bei mir waren es eher die Kollegen/Kolleginnen, die mit meiner Teilzeitarbeit nicht zurechtkamen, haben eher Witze darüber gemacht bzw. die Augen verdreht, wenn ich plötzlich los musste, weil der Kindergarten anrief, um mir mitzuteilen, dass das Kind krank sei und ich es ganz schnell abholen muss.

      1. Das habe ich auch schon öfters gehört, dass das Kollegium einem dann ein schlechtes Gewissen macht. Die haben die Befürchtung, dass die Kinderfürsorge auf ihrem Rücken ausgetragen wird. Das ist bei der hohen Belastung jedes einzelnen Arbeitnehmers, jeder Arbeitnehmerin fast schon nachvollziehbar, wenn auch extrem traurig…

    2. …Hut ab – mit zwei Kindern berufstätig bleiben und alles alleine wuppen, ist sicher eine Herkules-Aufgabe. Bei mir war es sicher einfacher. Der Vater hat bis zur Trennung (da war unser Sohn drei) viel gemacht, danach wurde es schwieriger. Aber ich hatte ein tolles Freundinnen-Netzwerk, mein Sohn ist mit dem Sohn einer Freundin quasi brüderlich groß geworden. Und Kindergruppe, Hort etc gingen ja bis ins den Nachmittag. In der Zeit habe ich gearbeitet und dann begann häufig abends eine zweite Schicht. Als Soloselbständige gab es ja keine “ArbeitnehmerInnenrechte”. Aber Dein Arbeitgeber hat Dich während des Mutterschutzes arbeiten lassen? Ist das denn erlaubt?

      1. Offiziell ist das nicht erlaubt, aber ich wurde ja auch nicht gezwungen, sondern habe das freiwillig gemacht und auch nur stundenweise. Wollte auch zeigen, dass man auch nach der Geburt des Kindes mit mir rechnen kann. Und außerdem wusste ich ja nicht, was nach der Geburt so alles auf mich zukommen wird und ich wollte etwas vorarbeiten bzw. nicht so viel auflaufen zu lassen.

    3. …Hut ab – mit zwei Kindern berufstätig bleiben und alles alleine wuppen, ist sicher eine Herkules-Aufgabe. Bei mir war es sicher einfacher. Der Vater hat bis zur Trennung (da war unser Sohn drei) viel gemacht, danach wurde es schwieriger. Aber ich hatte ein tolles Freundinnen-Netzwerk, mein Sohn ist mit dem Sohn einer Freundin quasi brüderlich groß geworden. Und Kindergruppe, Hort etc gingen ja bis ins den Nachmittag. In der Zeit habe ich gearbeitet und dann begann häufig abends eine zweite Schicht. Als Soloselbständige gab es ja keine “ArbeitnehmerInnenrechte”. Aber Dein Arbeitgeber hat Dich während des Mutterschutzes arbeiten lassen? Ist das denn erlaubt?

  2. Das Gesetz ist da ganz eindeutig: “Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt.”

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