Fast 100.000 Einträge in neuem Register zu Organspenden

Der Organspendeausweis kann verloren gehen - nun gibt es eine Datenbank im Internet.
Der Organspendeausweis kann verloren gehen - nun gibt es eine Datenbank im Internet. Foto: Michael Kappeler/dpa
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Ein grundsätzliches Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod kann man jetzt auch digital festhalten. Wie wird das neue Portal angenommen?

Im neuen zentralen Online-Register zu Organspenden haben sich vier Wochen nach dem Start fast 100.000 Menschen eingetragen. Abgegeben wurden inzwischen 97.858 Erklärungen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf Anfrage mitteilte. Das Portal www.organspende-register.de ist am 18. März online gegangen. Dort können Nutzer ab dem Alter von 16 Jahren dokumentieren, ob sie zu einer Organspende nach dem Tod bereit ist oder nicht.

Eintragen kann man sich zunächst, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit geändert und gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, beispielsweise in Organspendeausweisen, sind weiter möglich. Kliniken, die Organe entnehmen, sollen vom 1. Juli an gespeicherte Erklärungen suchen und abrufen können. Bis zum 30. September soll es möglich werden, digitale Erklärungen auch direkt über Apps der Krankenkassen einzutragen.

8400 Menschen auf Warteliste für Transplantation

Das Register ist Kernstück eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das auch auf leichtere Möglichkeiten zur Dokumentation einer Entscheidung zur Spendebereitschaft zielt. Hintergrund sind Bemühungen um mehr lebensrettende Organspenden. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Zugleich standen aber knapp 8400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.

Beim Eintrag in das Online-Register kann man aus fünf Optionen wählen:

  • Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden;
  • Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe;
  • Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben;
  • Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden;
  • Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben.
    (dpa/ag)
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