FTI-Gläubiger fordern 840 Millionen Euro zurück

FTI hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet. (Archivbild)
FTI hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet. (Archivbild) Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn
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Nach der Pleite des Reisekonzerns haben viele Pauschalreisende ihr Geld bereits erstattet bekommen. Für die anderen Gläubiger hat der Insolvenzverwalter schlechte Nachrichten.

München (dpa) – Die Gläubiger des insolventen Reisekonzerns FTI haben bislang Forderungen über 840 Millionen Euro angemeldet. Insolvenzverwalter Axel Bierbach hatte bei der ersten Gläubigerversammlung am Mittwoch in München schlechte Nachrichten für sie: Die Aussichten seien gering, viel Geld zurückzuerhalten. Die Prüfung der Forderungen werde sich angesichts der großen Zahl der Gläubiger über Jahre hinziehen. Und am Ende werde voraussichtlich nur eine geringe Quote herauskommen. 

Der drittgrößte europäische Reisekonzern FTI hatte im Juni Insolvenz angemeldet, nachdem Kunden und Reisebüros bei Buchungen immer vorsichtiger geworden waren, Vertragspartner auf Vorkasse bestanden und dem Unternehmen das Geld ausging. Rund 290.000 Gläubiger waren Kunden der FTI Touristik GmbH. Pauschalreisende bekommen ihre Vorauszahlungen vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zurück. Der DRSF hat bereits 180.000 Anspruchsberechtigte angeschrieben, 125.000 Anträge bekommen und in etwa 50 Millionen Euro ausbezahlt. 

Anders sieht es für Hotels, Reisebüros, Fluggesellschaften, Banken und für den staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) aus, der FTI während der Corona-Pandemie Geld geliehen hatte. Laut Bierbach haben 565 Gläubiger Forderungen in Höhe von mehr als 564 Millionen Euro auf dem Postweg angemeldet. Weitere 69.000 Gläubiger meldeten elektronisch Forderungen über gut 276 Millionen Euro an. 

Die Abwicklung des Konzerns mache gute Fortschritte, sagte Bierbach. Mehrere Tochterfirmen und ein Vier-Sterne-Hotel auf der griechischen Insel Kos seien verkauft worden. Von den einst 1.000 FTI-Beschäftigten in Deutschland arbeiteten noch 100 bei der Abwicklung mit.

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