Der Zahnarztstuhl fährt zurück in die Senkrechte, die jährliche Vorsorgeuntersuchung ist geschafft: Jetzt fehlt nur noch eine Sache – den Termin auch im Bonusheft eintragen zu lassen.
Denn die Stempel in dem weißen Büchlein zahlen sich für gesetzlich Versicherte aus, sollten sie eines Tages einen Zahnersatz brauchen. Mit wie viel Ersparnis kann man in welchem Fall rechnen? Und wo bekomme ich das Heft, wenn ich noch keines habe? Das Wichtigste dazu im Überblick:
Was bringt mir das Bonusheft?
Wer nachweislich regelmäßig beim Zahnarzt zur Kontrolle war, der kann mit einem höheren Zuschuss der Krankenkasse rechnen, wenn er oder sie Zahnersatz benötigt. Die Nutzung des Heftes ist freiwillig.
Ohne Bonusheft liegt der Zuschuss bei 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung. Kann jemand aber nachweisen, dass er oder sie fünfmal in Folge bei der jährlichen Kontrolluntersuchung war, liegt der Zuschuss bei 70 Prozent. Für einem Zeitraum von über zehn Jahren darf man mit einem Zuschuss von 75 Prozent rechnen.
Was das konkret finanziell für einen Unterschied macht, rechnet Gesa Schölgens vor. Sie leitet bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das Projekt «Kostenfalle Zahn». Das Beispiel: eine Brücke aus Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich. Die Gesamtkosten für diese Regelversorgung belaufen sich auf 767 Euro.
- Ohne Bonusheft: Die Krankenversicherung gewährt einen Zuschuss von 60 Prozent, das sind rund 460 Euro. Aus eigener Tasche muss man 307 Euro zahlen.
- Mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft: Der Zuschuss erhöht sich nun auf 70 Prozent, also auf rund 537 Euro. Der Eigenanteil liegt nur noch bei 230 Euro.
- Mit zehn Jahren lückenlosem Bonusheft: Die Kasse übernimmt dann 575 Euro. Aus eigener Tasche müssten Versicherte nur 192 Euro bezahlen.
Und wenn man sich stattdessen für eine Keramikbrücke oder ein Implantat entscheidet? Solche hochwertigeren Lösungen kosten rund 1500 beziehungsweise 3000 Euro, so die Verbraucherzentrale. Der Zuschuss der Kasse orientiert sich aber an der Regelversorgung. Bei anderen Lösungen steigt der Eigenanteil damit deutlich.
Geht der Bonus flöten, sobald ich die Kontrolle mal versäumt habe?
Das kann durchaus passieren, muss aber nicht. «Wenn man einmal in zehn Jahren nicht dort war, kann man der Krankenkasse erklären, warum man nicht konnte, etwa weil man krank war», sagt Gesa Schölgens. Doch: «Es liegt dann im Ermessen der Kasse, ob sie das akzeptiert und sich der Bonus noch retten lässt.»
Eine Ausnahme gibt es: Wer im Jahr 2020, dem ersten Jahr der Corona-Pandemie, nicht zur Vorsorgeuntersuchung war, muss nicht befürchten, durch diese Lücke den Bonus zu verlieren.
Gibt es jedoch keinen wichtigen Grund, weshalb man den Termin verpasst hat, läuft die Uhr von vorn. Der Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn man fünf Jahre ohne Lücke die Kontrolltermine nachweisen kann.
Wo bekomme ich das Bonusheft?
Das gibt es in der Zahnarztpraxis oder bei der Krankenkasse. Noch ist die Papier-Variante die Regel. «Einige Krankenkasse bieten zwar schon das digitale Bonusheft an», sagt Schölgens. Denn die technischen Voraussetzungen sind bereits gegeben, seitdem die elektronische Patientenakte (ePA) nutzbar ist. Doch nur ein kleiner Teil der Versicherten nutzt diese. Aber: Wenn ab Anfang 2025 die ePA für alle Versicherten kommt, die dem nicht widersprechen, wird wohl auch das digitale Bonusheft Aufwind bekommen.
Ich habe mein Bonusheft verloren – und jetzt?
Beim Umzug etwa kann so ein Heft schnell mal abhandenkommen. «Dann ist es hilfreich, wenn man immer zur gleichen Zahnarztpraxis geht. Dort kann man sich ein neues Heft ausfüllen lassen, auf Basis der Angaben in der Patientenkartei», sagt Gesa Schölgens. Hat man die Praxis zwischendurch gewechselt, ist es aufwendiger, die Vorsorgetermine zu rekonstruieren.