Suche
Close this search box.

>>FINANZIELLE BILDUNG mit Courage ABC – COURage Wertpapiercheck – Courage Campus>> 

Mutterschaftsgeld und Steuerklassen: Die wichtigsten Infos

Wie viel Mutterschaftsgeld man bekommt, hängt unter anderem mit der Steuerklasse zusammen, ©Маргарита Щипкова - stock.adobe.com
Werbung
Tradingmasters_Boersenspiel_Fullbanner_1280

Werdende Mütter haben eine ganze Menge Dinge im Kopf. Steuern und Steuerklasse gehören weniger dazu. Eher noch das Mutterschaftsgeld. Doch Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und hat wiederum mit Steuern und Steuerklasse zu tun.  

Von Ines Baur

Grundsätzlich gilt in Sachen Mutterschaftsgeld: Sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt eines Kindes erhalten Mütter Mutterschaftsgeld. Das ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Ist die werdende Mutter Arbeitnehmerin und gesetzlich versichert, erhält sie während der Mutterschutzzeit Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Pro Tag bis zu 13 Euro. Die Differenz zum Nettogehalt zahlt das Unternehmen dazu. „Oder anders ausgedrückt: Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen“, fasst es die VLH zusammen. 

Ist Mutterschaftsgeld steuerfrei? 

Mutterschaftsgeld ist steuerfrei. Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Bedeutet, es erhöht den persönlichen Steuersatz auf das restliche Einkommen. Die Mutter wird im Folgejahr eine Bescheinigung von ihrer Krankenkasse bekommen. Hier sind alle Entgeltersatzleistungen vermerkt, die sie im letzten Jahr von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten hat. Die Daten gehen gleichzeitig an das Finanzamt. „Die auf der Bescheinigung stehende Summe muss die Mutter in ihre Steuererklärung eintragen, und zwar im Mantelbogen auf Seite 2 unter Einkommensersatzleistungen“, erklärt die VLH. 

Wie hängen Mutterschaftsgeld und die Wahl der Steuerklasse zusammen? 

Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich die Differenz zwischen Krankenkassen-Satz und Nettoentgelt. Die Höhe des Nettoentgelts wird durch die Steuerklasse beeinflusst. Je nachdem wie ein Paar die Steuerklassen kombiniert, lässt sich die Höhe des Nettoentgeltes der Mutter erhöhen und damit auch den vom Arbeitgeber zu zahlenden Differenzbetrag.  

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einen Wechsel der Steuerklasse verbietet. Allerdings gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass ein solcher Steuerklassenwechsel, der lediglich der Erhöhung der Arbeitgeberzahlung dient, rechtsmissbräuchlich ist. Gleichzeitig hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitgeber bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld einem Steuerklassentausch nicht zu folgen braucht. Wenn nämlich die Änderung der Steuermerkmale ohne sachlichen Grund nur deshalb erfolgt ist, um den Nettoverdienst im Berechnungszeitraum zu erhöhen. Ein solches Ausnützen einer steuerlich zwar zulässigen Gestaltungsmöglichkeit ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich. Wer über einen Steuerklassenwechsel nachdenkt, sollte sich vorher von Fachleuten beraten lassen.  

Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Steuerklasse: Was sollten werdende Eltern auf jeden Fall beachten?

Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind steuerfrei, werden jedoch auf alle anderen Einkommen der Familie angerechnet. Dadurch steigt der Steuersatz. Die VLH hat für courage-online-Leserinnen ein Rechenbeispiel: 

Mama Hendrikje verdiente vor der Geburt des gemeinsamen Kindes Leni 1.050 Euro netto – und bekommt deshalb aktuell ein monatliches Elterngeld von 703,50 Euro. Papa Holger verdient als Bauingenieur 4.000 Euro brutto monatlich.  

Holger verdient im Jahr nach Lenis Geburt also 48.000 Euro brutto, nach allen Abzügen ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 38.000 Euro. Dazu kommt das steuerfreie Elterngeld in Höhe von 8.442 Euro. Da Hendrikje das ganze Jahr Elterngeld bekommt, kommt sie in den Genuss der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.200 Euro (im Jahr 2022; für das Jahr 2023 beträgt die Werbungskostenpauschale 1.230 Euro). Das Finanzamt berechnet nun zuerst den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen von Holger. Das sind bei 38.000 Euro 9,89 Prozent. Jetzt addieren die Beamten das Elterngeld (abzüglich der Werbungskostenpauschale) zum Jahresgehalt hinzu. Für die insgesamt 45.242 Euro steigt der Steuersatz auf 12,54 Prozent. 

Die Krux ist: Diese 12,54 Prozent werden auf Holgers 38.000 Euro angewandt – nicht die geringeren 9,89 Prozent. Mit der Konsequenz, dass die zu zahlenden Steuern für die Familie ansteigen. Immerhin von 3.758 Euro (bei 9,89 Prozent) auf 4.765 Euro (bei 16,1 Prozent). Die Familie zahlt also 1.007 Euro mehr an Steuern. 

Tipp der VLH: Durch den Progressionsvorbehalt kommt es am Ende des Jahres für junge Familien oft zu einer Steuernachzahlung. Legen Sie deshalb schon während des Jahres ein wenig Geld zur Seite. 

Steuererklärung selbst erledigen oder Hilfe in Anspruch nehmen? 

Wer Mutterschaftsgeld bekommt, muss eine Steuererklärung machen. Je nachdem wieviel Muße, Zeit und Interesse die junge Mutter hat, kann sie die Steuererklärung selbst anfertigen. Sollte sie sich für professionelle Hilfe entscheiden, kann sie sich an einen Steuerberater oder – das ist die günstigere Variante – den Lohnsteuerhilfeverein wenden.

Welche Steuerklassen-Kombinationen gibt es für Ehepaare?

Kurz und knapp: Frischvermählte bekommen zunächst automatisch die Steuerklassen-Kombi 4 und 4. Selbst wenn nur einer der beiden arbeitet, bekommen beide die Steuerklasse 4. Sind Gattin und Gatte beide berufstätig, unbeschränkt steuerpflichtig und leben nicht dauerhaft getrennt voneinander, können sie wechseln und haben die Wahl zwischen:

  • Beide sind und bleiben in der Steuerklasse 4.
  • Der oder die besserverdienende rutscht in die Steuerklasse 3, der andere in die Klasse 5 (Ehegattensplitting).
  • Oder die beiden wählen die Steuerklassen-Kombination 4/4 mit Faktor wählen.

Hinweis: Dies ist ein redaktioneller Text und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.  

Quelle: VLH 

Diesen Artikel teilen

Eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Jetzt neu

“Tatort”-Star Friederike Kempter im Courage-Interview über Gagen, Geldanlagen und ihr schlechtes Gewissen als Working Mum. Ab 9. April im Handel. Digital schon jetzt im Shop erhältlich.